Recht

DHPV lehnt Suizidbeihilfe in Pflegeheimen ab

Ein Sterbehilfeverein hat nach Informationen des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V (DHPV) erstmals einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Der DHPV appelliert in diesem Zusammenhang an die Pflegeheime, den Menschen "im Sterben beizustehen – nicht beim Sterben zu helfen".

Ein Sterbehilfeverein hat nach Informationen des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V (DHPV) erstmals einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert.
-

Es gelte "alle Kraft für eine verlässliche Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aufzuwenden", so der DHPV. Foto: AdobeStock/CameraCraft

Dies sei der erste Fall, seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Februar den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt hat, so der DHPV in einer Pressemitteilung.  Das Bundesverfassungsgericht betonte in seinem Urteil das umfassende Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Eine behut­same Regulierung der Suizidbeihilfe sei jedoch möglich. Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV, betont, dass das Bundesverfassungsgericht auch klargestellt habe, dass niemand verpflichtet werden kann, Suizidbeihilfe zu leisten. "Das gilt natürlich auch für die Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen", so Hardinghaus. Jetzt zu fordern, in den Hausordnungen dieser Einrichtungen auf ein Grundrecht auf Suizid hinzuweisen und die Gelegenheit zur Beihilfe dazu festzuschreiben, verstoße gegen das Selbstverständnis der meisten Pflegeeinrichtungen. Diese wollten die ihnen anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohner bis zum Lebensende würdig betreuen. Es gelte nach Auffassung von Hardinghaus, "ihnen im Sterben beizustehen – nicht beim Sterben zu helfen", so Hardinghaus. Ältere, auf Hilfe und Unterstützung angewiesene Menschen, brauchten die Gewissheit, von der Gesellschaft solidarisch getragen zu werden. "Kooperationen mit Sterbehilfevereinen gehen in eine falsche Richtung. Hier braucht es zu allererst eine zuverlässige medizinisch-pflegerische Versorgung in allen Pflegeeinrichtungen, das heißt genügend Personal und ggf. entsprechende Zusammenarbeit mit Hospizdiensten und Palliativteams", sagte Hardinghaus.
Der DHPV appelliert an alle Betreiber von Pflegeeinrichtungen, "sich den Forderungen der Sterbehilfevereine nicht zu beugen. Statt einer Verpflichtung zur Ermöglichung von Selbsttötungen oder auch nur der Duldung einer solchen Praxis gilt es, alle Kraft für eine verlässliche Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen aufzuwenden", so der DHPV.

Nach Informationen des Spiegels soll Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) derzeit eine gesetzliche Neuregelung planen. Er wolle die Möglichkeit eines "legislativen Schutzkonzeptes" nutzen, schrieb der CDU-Poli­tiker Mitte April in einem Brief an Ärztevertreter, Verbände und Kirchen, wie der Spiegel berichtet. Spahn bitte die Experten darin, Vorschläge für eine Neuregelung zu schicken, schreibt das Ärzteblatt. Spahn sei der Auffasssung, Menschen mit eingeschränkter Selbstbestimmung müssten "vor sich selbst (und einem irreversiblen Schritt wie dem Suizid)" geschützt werden. Im Parlament sorge Spahns Vorstoß für Unmut. U.a. habe die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr vor wenigen Tagen erklärt, Spahn nutze die Coronakrise, um eine Neuregelung vorzubereiten. Er habe dabei 30 "völlig intransparent ausgewählte" Institutionen um Stellungnahmen gebeten. Wie das Ärzteblatt berichtet, warf Helling-Plahr Spahn vor, ein Urteil des Bundesverwal­tungs­­ge­richts zur Suizidbeihilfe zu missachten. Bereits 2017 hatte das Gericht entschieden, dass der Staat in "extremen Ausnahmefällen" Sterbenskranken ein tödliches Betäubungs­mittel verschaffen müsse. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bisher – auf Anordnung des BMG – alle Anträge abgelehnt, berichtet das Ärzteblatt.

Mehr zum Thema lesen Sie demnächst in  CAREkonkret und  Altenheim .