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DHPV legt Stellungnahme zur Suizidbeihilfe vor
Ende November wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages erneut mit den Gesetzentwürfen zur Suizidbeihilfe beschäftigen. Aus diesem Anlass hat der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) eine Stellungnahme vorgelegt.

„Suizidprävention vor Suizidbeihilfe, das ist das Gebot der Stunde“, so Prof. Winfried Hardinghaus anlässlich der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Vorfeld der gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe, zu der er als Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V. geladen ist.
In den Gesetzentwürfen werde versucht, die Durchführung des assistierten Suizides mit verschiedenen Sicherungsmechanismen zu versehen. „Dies allein entspricht keiner umfassenden Suizidprävention. Wir brauchen vielmehr ein Gesetz, das bundesweit die Grundlagen und Rahmenbedingungen für Angebote der Suizidprävention schafft, und zwar bevor wir an die staatliche Regulierung der Beihilfe zum Suizid gehen“, so Hardinghaus.
Der DHPV sieht daher die Notwendigkeit, der Bundesregierung eine Frist zur Umsetzung einer gesetzlichen Regelung zur Suizidprävention aufzuerlegen und den Antrag der Gruppe um Castellucci/Heveling/Kappert-Gonther entsprechend zu ergänzen. Der DHPV hatte im Frühjahr 2022 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention veröffentlicht. Zur Stellungnahme des DHPV
Auch andere Verbände und Träger beschäftigen sich in diesen Tagen mit den Gsetzentwürfen. So hat ebenfalls das Ethikkomitee der Str. Augustinum Gruppe ein Positionspapier präsentiert. „Seit zweieinhalb Jahren befinden wir uns in einer juristischen Grauzone“, erklärt Dr. Franz-Josef Esser, Leiter der Stabsstelle Ethikkomitee und palliativmedizinische Versorgung der St. Augustinus Gruppe, bei der Vorstellung des Positionspapiers. „Wir haben Sorge, dass das Gesetz missbraucht wird. Mit unserem Positionspapier wollen wir vermeiden, dass es zu einer Normalisierung von assistiertem Suizid in unserer Gesellschaft kommt.“
Hintergrund:
Ende November wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages erneut mit den Gesetzentwürfen beschäftigen. Mit dem überarbeiteten Gesetzt rechnen Fachleute nicht vor Frühjahr 2023.
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