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DEVAP kritisiert unzureichende Refinanzierung von Umschulungen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat in einer Pressemitteilung das Verfahren kritisiert, dem sich Pflegeschulen unterziehen müssen, wenn sie Auszubildende aufnehmen möchten, deren Umschulung beispielsweise von der Arbeitsagentur gefördert wird.

DEVAP Uwe Machleit vom DEVAP-Vorstand kritisiert die hohen bürokratischen Hürden, um Umschulungen anbieten zu können.

„Die Maßnahmen zu Umschulungen laufen aktuell in vielen Regionen ins Leere. Die entsprechenden Gelder werden nicht abgerufen, weil der Zertifizierungsprozess für die Pflegeschulen weiterhin mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist und eine auskömmliche Finanzierung fehlt“, so Uwe Machleit, DEVAP-Vorstand und Mitglied der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz. „Damit wird dieses Potential an neuen Pflegefachpersonen nicht genutzt.“

Der personelle Aufwand für die Pflegeschulen sei enorm: mindestens ein bis zwei Vollzeitwochen pro Audit und insgesamt ca. ¼ bis ½-Vollzeitstelle pro Jahr für die laufenden Qualitätsmanagementprozesse, so Machleit weiter. Eine Zertifizierung lohne sich damit nur, wenn dies viele Schüler auch nutzen, sonst sei der Aufwand aktuell für die meisten Pflegeschulen zu groß.

Die Problematik sei auf Bundesebene erkannt worden und das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Verbesserungen bei den Fachkundige Stellen (FKS), dem Beirat der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Bundesagentur für Arbeit angekündigt. „Leider kommen die versprochenen bürokratischen Entlastungen bisher kaum bei dem Pflegeschulen an. Die Pflegeschulen berichten bundesweit, dass die Zertifizierungsverfahren weiterhin sehr aufwendig sind.“

Der DEVAP fordert daher in seinem Onepager zum Thema vier konkrete Maßnahmen, um mehr Umschüler auszubilden und damit einen Beitrag zur Lösung des Pflegepersonalmangels zu leisten:

  1. Der hohe bürokratische Aufwand für die AZAV-Zertifizierung muss deutlich reduziert und – durch Anerkennung bereits geprüfter Sachverhalte – Doppelverfahren vermieden werden.
  2. Zudem sollten Gruppenzertifizierungen, wie vor Einführung der generalistischen Pflegeausbildung, wieder möglich sein, weil hier der Aufwand geteilt und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen befördert wurde.
  3. In allen Bundesländern muss die Differenz zwischen dem Bundesdurchschnittskostensatz für Umschüler und den durch den Fonds getragenen Ausbildungskosten für die Erstausbildung vollständig über den Fonds querfinanziert werden.
  4. Perspektivisch muss der Bundesdurchschnittskostensatz für die Pflegeausbildung erhöht und an die Beträge, die über den Fonds für die Erstausbildung refinanziert werden, angeglichen werden.

„Die 10 Prozent Steigerung der Ausbildungszahlen bis zum Jahr 2023, welche in den Zielen der Konzertierten Aktion Pflege festgeschrieben wurde, kann nur erreicht werden, wenn auch das Potential an Umschülern genutzt wird“, so Machleit abschließend.

Hintergrund:

Um Auszubildende mit einem Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB III in Pflegeschulen ausbilden zu können, benötigen Pflegeschulen eine Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungs-verordnung Arbeitsförderung (AZAV). Im Rahmen der Pflegeberufereform müssen sich alle Pflegeschulen erneut zertifizieren lassen (Beschluss vom Bund), damit sie eine entsprechende Förderung erhalten bzw. Auszubildende mit einer solchen Förderung aufnehmen können. Dies betrifft insbesondere Umschüler / Bildungsgutscheine. Der DEVAP kritisiert, dass die Maßnahmen zu Umschulungenaktuell in vielen Regionen ins Leere laufen und die entsprechenden Gelder nicht abgerufen werden, weil der Zertifizierungsprozess für die Pflegeschulen mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist und die Kosten nicht gedeckt sind. Der Aufwand lohnt sich nach Aussagen des DEVAP aktuell zumeist nur für Pflegeschulen mit direkter Trägeranbindung.