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Deutscher Verein will Zuständigkeiten bei rechtlicher Betreuung klar regeln
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat eine Handreichung veröffentlicht, mit Hilfe derer unter anderem Zuständigkeitsstreitereien zwischen rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer und gesundheitlicher Unterstützung vermieden werden sollen.

Gute Kooperation und exakte Abgrenzung im Verhältnis von Rechtlicher Betreuung und sozialen, gesundheitlichen wie auch pflegerischen Leistungen sind der Schlüssel zu einer gelingenden und bedarfsgerechten Versorgung von Menschen, die auf Unterstützung bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten angewiesen sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Konfliktlinien an den Schnittstellen dieser Unterstützungsinstrumente minimiert und ein verbessertes gegenseitiges Verständnis für den Arbeitsbereich des jeweils anderen erreicht werden kann. Als Arbeits- und Orientierungshilfe soll die Handreichung dazu beitragen, Zuständigkeitsstreitigkeiten zu vermeiden und zugleich die Zusammenarbeit und sinnvolle Vernetzung an den Schnittstellen anzuregen und zu fördern.
Die Inhalte richten sich damit nicht nur an die Akteure des Betreuungsrechts, sondern insbesondere auch an die Leistungsträger und Leistungserbringer sozialer, gesundheitlicher und pflegerischer Unterstützung, die im Bereich der Schnittstelle tätig sind. Angesprochen sind damit: rechtlicheBetreuerinnen und Betreuer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen, Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der Betreuungsgerichte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialverwaltungen und von sozialen gesundheitlichen oder pflegerischen Diensten und Einrichtungen.
Die Arbeitshilfe stellt Merkmale, Prinzipien und rechtliche Grundlagen dar, listet die an der Schnittstelle angesiedelten Möglichkeiten sozialer Unterstützung auf und stellt Tabellen und Übersichten zur Abgrenzung und koordinierten Hilfeplanung für die Praxis zur Verfügung.
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