News

Der Hauswirtschaft bei den Prüfungen mehr Gewicht geben

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat (DHWiR) strebt eine höhere Gewichtung der Hauswirtschaft bei den Qualitäts­prüfungs-Richtlinien Transparenz­vereinbarung des Medizinischer Dienst der Kranken­versicherung (MDK) an – und wendet sich mit diesem Anliegen direkt an den MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick.

-

Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS, weiß den erheblichen Einfluss der haus­wirtschaftlichen Versorgung auf die Lebens­qualität der Bewohner stationärer Pflege­einrichtungen zu würdigen. Foto: MDS

Seit 2008 werden die Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege jährlich durch den MDK geprüft. In den Qualitätsprüfungs­richtlinien "Teil 2 – Stationäre Pflege" geht es in erster Linie im Bereich "Verpflegung" um die Haus­wirtschaft. Aber auch bei der "Hygiene" und den Betreuungsleistungen ist Hauswirtschaft gefragt. Die Sektion hauswirtschaftliche Dienstleistungsbetriebe des Deutschen Hauswirtschaftsrates möchte zusammen mit den Verbänden erreichen, dass die hauswirtschaftliche Versorgung bei der Begutachtung durch den MDK deutlich mehr Beachtung findet. Gegenwärtig werden im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes ein neues System der Qualitätsprüfung und Berichterstattung erarbeitet. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau stellte Herr Dr. Peter Pick, Leiter des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände Bund der Krankenkassen (MDS) die Einführung des neuen Pflege-TÜV für die Pflege­heime für 2019 und für die ambulanten Dienste für das Jahr 2020 in Aussicht. Es wäre also noch Zeit, der Hauswirtschaft in den neuen Prüfkriterien mehr Gewicht zu geben.

Die Sektion hauswirtschaftliche Dienstleistungs­betriebe hat sich in einem Brief direkt an Dr. Pick gewandt. Darin wird die Bedeutung der Hauswirtschaft in Bezug auf die Lebensqualität der Bewohner in Pflegeheimen heraus­gestellt und die fachliche und inhaltliche Unterstützung bei der Über­arbeitung der Kriterien in Bezug auf den gesamten Bereich Wohnen und Leben in stationären Einrichtungen angeboten.

In seinem Antwort­schreiben würdigte Pick den erheblichen Einfluss der haus­wirtschaftlichen Versorgung auf die Lebens­qualität der Bewohner stationärer Pflege­einrichtungen. Da Pflege und Betreuung unter der Verantwortung einer Pflege­fachkraft stehen, konzentriere sich die Qualitäts­prüfung auf die Qualität der Pflege und der Betreuung. Da die Ausarbeitung der neuen Prüf­kriterien vom Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen in Göttingen im Auftrag der Pflegeselbstverwaltung übernommen wird, regte Pick an, das Angebot der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege oder eines der beiden wissen­schaftlichen Institute zu unterbreiten.

www.hauswirtschaftsrat.de