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Das sind die Pläne für die Altenpflege

Nach fast dreizehn Verhandlungstagen haben sich Union
und SPD am Mittwoch (7.2.) auf einen Koalitionsvertrag
verständigt. Lesen Sie hier, was die Parteien in dieser
Legislaturperiode in der Altenpflege umsetzen wollen.

- Nach fast dreizehn Verhandlungstagen haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt.Foto: adobe/Stockwerk-Fotodesign

In dem 177-seitigen Entwurf sind Mehrausgaben in Höhe
von knapp 46 Milliarden Euro von 2018 bis 2021
veranschlagt. Bevor es zu einer Regierungsbildung
kommen kann, müssen noch die SPD-Mitglieder darüber
abstimmen. Für den Bereich Pflege spricht Erwin Rüddel
(CDU), neuer Vorsitzender des Gesundheitsausschusses,
von einem insgesamt sehr guten Ergebnis". Rüddel: In
der letzten Legislaturperiode standen die
Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Jetzt sind eindeutig
die Pflegenden die Gewinner der
Koalitionsverhandlungen." Die Vereinbarung der
Unterhändler und Parteispitzen von CDU, CSU und SPD
sieht in der Pflege unter anderem folgende Schritte
vor:

Sofortprogramm: In einem
Sofortprogramm werden direkt 8.000 neue
Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege
in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Der finanzielle
Mehraufwand soll komplett durch Mittel der
Krankenversicherung und aus Mitteln der Sozialen
Pflegeversicherung erfolgen. in der Altenpflege sollen
die Sachleistungen kontinuierlich an die
Personalentwicklung angepasst werden. Das heißt: durch
die Verbesserungen werden die Pflegebedürftigen nicht
zusätzlich belastet.

Ausbildungsoffensive: In einer
"Konzertierten Aktion Pflege" soll eine bedarfsgerechte
Weiterentwicklung der Situation in der Altenpflege
erreicht werden. Bereits in der vorigen Wahlperiode
wurde dazu eine wissenschaftlich fundierte
Personalbemessung in der Altenpflege in Auftrag
gegeben. Auf dieser Grundlage wird zusätzliches
Personal entsprechend dem tatsächlichen Bedarf
kontinuierlich aufgebaut, auch im Hinblick auf die
Pflegesituation in der Nacht. Die "Konzertierte Aktion
Pflege" umfasst ferner eine Ausbildungsoffensive,
Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in
Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere
Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine
Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu
Pflegefachkräften.

Tarif: In der Altenpflege sollen
flächendeckend Tarifverträge zur Anwendung kommen.
Dafür werden die gesetzlichen Voraussetzungen
geschaffen.

Ländlicher Raum: Die ambulante Alten-
und Krankenpflege im ländlichen Raum wird gestärkt,
u.a. durch eine bessere Honorierung der Wegzeiten bei
längeren Anfahrtswegen.

Entlastungsbudget: Leistungen in der
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages-
und Nachtpflege werden zu einem jährlichen
Entlastungsbudget zusammengefasst, das flexibel in
Anspruch genommen werden kann. Für die
Kurzzeitpflege soll eine wirtschaftlich tragfähige
Vergütung sichergestellt werden.

Prävention: Um Pflegebedarf möglichst
frühzeitig vorzubeugen, wird der präventive Hausbesuch
durch Mittel des Präventionsgesetzes gefördert.
Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, die pflegerischen
Versorgungsangebote vor Ort mitzugestalten. Da
Pflegebedürftige einen hohen Bedarf an medizinischen
Leistungen haben, werden die kassenärztlichen
Vereinigungen und die Pflegeeinrichtungen verpflichtet,
Kooperationsverträge abzuschließen.

Diese Thema stehen in den nächsten Jahren auf der
Agenda des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Geleitet wird dieses aller Voraussicht nacht nicht mehr
von Herrmann Göhe (CDU). Die bisherige parlamentatische
Staatssekretärin des BMG Anette Widmann Mauz (CDU) wird
medienübergreifend als Nachfolgerin von Gröhe
genannt
. Gröhe solle Berichten zufolge das
Bildungsministerium übernehmen.