Personal

Das PeBeM als Chance nutzen

Im Zuge des neuen Personalbemessungssystems sollten die Aufgaben und Anforderungen an Fachkräfte angepasst und Pflegehelferinnen und Pflegehelfer systematisch weiterqualifiziert werden. Heike Jurgschat-Geer, Beraterin im Gesundheitswesen, erklärt im Interview, was sich ändert und Einrichtungen jetzt tun sollten.

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Foto: privat Heike Jurgschat-Geer, Beraterin im Gesundheitswesen, erläutert auf der Altenheim Konferenz Perspektiven am 7. Dezember 2021, wie Einrichtungen das neue Personalbemessungssystem erfolgreich umsetzen und als Chance nutzen können.

Frau Jurgschaat-Geer, welche nächsten Schritte sollten Einrichtungen jetzt gehen, wenn sie das neue Personalbemessung-Instrument (PeBeM) einsetzen wollen?
Heike Jurgschat-Geer: Mit dem neuen Personalbemessungssystem erfolgt ein Personalzuwachs insbesondere im Bereich der Pflegefachassistenz. Darunter fallen Pflegepersonen, die je nach Bundesland eine ein- oder zweijährige staatlich anerkannte Ausbildung zum Pflegehelfer abgeschlossen haben. Einrichtungen sollten sich mit den landesspezifischen Regelungen – auch zur Anerkennung „alter“ Altenpflegehelferqualifikationen – vertraut machen und sich über Qualifizierungsangebote und Fördermöglichkeiten informieren. In einem weiteren Schritt sollten die Einrichtungen den prospektiven Personal- und Qualifizierungsbedarf ermitteln. Dazu bietet es sich an, den aktuellen Personalbestand nach Qualifikation zu erheben. Eine Anwendung des zukünftigen im Gesetz festgeschriebenen Personalschlüssels gibt eine Idee darüber, wie sich die Personalsituation quantitativ und qualitativ verändert.

Ist die Umsetzung des PeBeM in stationären Einrichtungen eigentlich freiwillig oder verpflichtend?
Jurgschat-Geer: Der erste Schritt zur Umsetzung des PeBeM wurde mit dem GVWG gesetzlich eingeleitet. In § 113c Absatz 1 SGB XI ist ein bundesweit einheitlicher neuer Personalschlüssel aufgeführt. Dieser tritt zum 1.7.2023 in Kraft. Der Gesetzgeber hat allerdings einen Spielraum ab dem 1.7.2023 eingeräumt. Vereinfacht ausgedrückt, lässt er drei Optionen zu:

  1. Der bis zum 30.6.2023 geltende alte Stellenschlüssel bleibt bestehen (Mindestanforderung)
  2. Die Einrichtung vereinbart den höheren Personalschlüssel nach § 113c SGB XI
  3. Die Einrichtung vereinbart eine über den § 113c hinausgehende Personalausstattung aufgrund spezifischer sachlicher Gründe oder weil sie ohnehin bereits über einen höheren Personalschlüssel verfügt. Eine in den neuen Rahmenverträgen festgelegte höhere Fachkraftbesetzung kann ebenfalls ein Grund sein, um die Personalausstattung nach §113 c zu überschreiten.

Weitere Einzelheiten zur Personalausstattung werden in noch zu verhandelnden bundesweiten Empfehlungen für die Rahmenverträge und den Rahmenverträgen nach § 75 Absatz 1 SGB XI von den Vertragsparteien festgelegt.

Welchen Einfluss hat PeBeM auf die klassischen Arbeitsabläufe in Pflegeheimen?
Jurgschat-Geer: Das neue Personalbemessungssystem beruht auf in der Praxis empirisch erhobenen Pflegebedarfen unter Beachtung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Für die Durchführung der Pflege- und Betreuungsleistungen wurden sowohl die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes als auch der Deutsche Qualifikationsrahmen berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Abkehr von dem Prinzip „Alle machen alles“. Pflegefachkräfte übernehmen vor allen Dingen ihre Vorbehaltsaufgaben und die Versorgung in hochkomplexen Pflegesituationen. Angelernte Hilfen ohne Qualifizierung übernehmen entsprechend ihrer Kompetenzen eher Aufgaben im Servicebereich oder Unterstützungsleistungen bei rüstigen, gesundheitlich stabilen Bewohnern. Ausgehend von der Komplexität der Pflegesituation werden die Arbeitsabläufe also stärker an den Kompetenzen der Pflegekräfte orientiert organisiert. Einrichtungen, die ab dem 1.7.2023 mehr als die Personalmindestanforderung vereinbaren, sollen nach § 113c Absatz 3 SGB XI Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung durchführen. Dazu wird eine Handlungsempfehlung in einem Modellprojekt entwickelt und den Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Tipp: Wie Sie das neue PeBeM als Chance zu einer angemessenen Personalausstattung nutzen und intern die Aufgabenfelder neu ausrichten, erfahren Sie von Heike Jurgschat-Geer am 7. Dezember 2021 auf der Altenheim Konferenz Perspektiven in Dortmund.

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