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Das Kreuz mit dem Kreuz

Immer mehr Arbeitgeber machen sich Gedanken um die Kleidung und damit um das Auftreten ihrer Mitarbeiter nach außen. Wie viel oder wie wenig darf ein Arbeitgeber in der Pflege gegenüber seinen Mitarbeitern anordnen? Mit dieser Frage musste sich kürzlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigen.

- Romy Bierther, Rechtsanwältin

Bei dem Urteil ging es um die Abwägung zur Religionsfreiheit der Mitarbeiter. 

Geklagt hatten Arbeitnehmer gegen den Staat Großbritannien. Die praktizierende Christin arbeitete als Krankenschwester und rief  wegen des Verbots, ein Kreuz sichtbar tragen zu dürfen den EGMR an. Der Arbeitgeber das Verbot erlassen, weil das Tragen des Kreuzes gegen britische Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften verstoße.

Den Angestellten von British Airways wurde verboten, religiöse Symbole sichtbar zu tragen. Eine Mitarbeiterin fühlte sich diskriminiert, weil Mitgliedern anderer Religionsgemeinschaften das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen erlaubt war.

Der Gerichtshof bestätigte eine Verletzung der Religionsfreiheit nur im Fall der British Airways Mitarbeiterin und sprach ihr eine Entschädigung von 2.000 Euro zu. Der EGMR musste in diesen Fällen eine Abwägung zwischen den Rechten der Beteiligten finden. Die britische Regierung argumentierte, dass es keinen Anspruch gäbe, auch  während der Arbeitszeit ohne Einschränkungen den religiösen Überzeugungen folgen zu können. Dagegen argumentierten die Arbeitnehmer, dass die Religionsfreiheit nicht in dem Moment aufhört, in dem jemand die Schwelle zu seinem Arbeitsplatz überschreitet.

Die Fluggesellschaft darf das offene Tragen des Kreuzes nicht verbieten, weil dies nur dem corporate design dient. In Krankenhäusern ist ein solches Verbot wirksam, weil es der Sicherheit und dem Schutz der Patienten dient. Dieses Interesse des Arbeitgebers an Hygiene und Sicherheit ist höher zu bewerten, als das Interesse der Airline an einheitlich gekleideten Mitarbeitern. Deshalb durfte das Krankenhaus die Kleidungsvorschriften durchsetzen.  

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