Recht
DAK darf Ausschreibung für Stoma-Hilfsmittel vorläufig weiter laufen lassen
Die DAK darf vorläufig den Zuschlag erteilen für die
Stoma-Ausschreibung, bis vor Gericht endgültig
entschieden wird. Das berichtet die Initiative "Faktor
Lebensqualität" und warnt vor weitreichenden Folgen,
sollten Ausschreibungen in diesem Bereich Schule
machen.
Das Landessozialgericht Hamburg hatte es der
Krankenkasse DAK erlaubt, eine Ausschreibung für
Stoma-Hilfsmittel vorläufig weiter laufen zu
lassen. Das Bundesversicherungsamt hatte der DAK diese
Ausschreibung mit sofortiger Wirkung untersagt. Dagegen
hat die Krankenkasse geklagt. Ob die Ausschreibung
zulässig ist, wird nun im Hauptsacheverfahren
entschieden. Die DAK kann bis dahin die Ausschreibung
umsetzen.
In der Eilentscheidung hat das Landessozialgericht
Hamburg darauf hingewiesen, dass der Rechtsbegriff
"hoher Dienstleistungsanteil" bisher nicht genau
bestimmt sei. Aufgrund dieser Unklarheit erkennt das
Gericht allenfalls eine abweichende Rechtsauffassung
von BVA und DAK in der Frage der Zweckmäßigkeit, jedoch
keinen Verstoß der Kasse.
Sollte das Gericht am Ende die Ausschreibung zulassen,
befürchtet die Initiative "Faktor Lebensqualität", dass
die Dienstleistungen auf ein Minimum reduziert werden.
"Dieser Effekt hat sich leider bei vorherigen
Beispielen in anderen Bereichen gezeigt", sagte Ben
Bake, Sprecher der Initiative. Sehr oft sei
als Folge einer Ausschreibung eine
Umstellung auf günstigere Produkte mit niedrigerer
Qualität, eine Reduzierung von Versorgungsmengen oder
gar die Forderung von Aufzahlungen von Patienten zur
Aufrechterhaltung der vorherigen Versorgung zu
beobachten.
"Faktor Lebensqualität" ist eine Initiative von BVMed,
dem Bundesverband Medizintechnologie.
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