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Curata Care Holding: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung
Wie die Seite insolvenz-portal.de berichtet, hat die Curata Gruppe am 05. Januar 2023 beim Amtsgericht Charlottenburg für einzelne Gesellschaften des Konzerns Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt, darunter auch für die Curata Care Holding GmbH.

Das Gericht habe noch am selben Tag die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, heißt es in dem Artikel weiter. Der Geschäftsbetrieb der deutschlandweit tätigen Betreiberin von mehr als 40 Einrichtungen für qualitativ hochwertige und individuelle Pflege laufe in weiten Teilen uneingeschränkt weiter. Die Gehälter der über 3.000 Mitarbeitenden sei über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit zunächst gesichert.
In den kommenden Wochen würden die schon begonnenen Gespräche mit allen von der Restrukturierung Betroffenen fortgesetzt und ein Plan zur Neuaufstellung des Unternehmens erarbeitet, wird der neue Generalbevollmächtigte von der Kanzlei BBL Brockdorff, Oliver Damerius, in dem Bericht zitiert. In weiten Teilen könne die Geschäftstätigkeit der Curata Gruppe fortgeführt werden. Es sei aber auch damit zu rechnen, dass einige wenige Einrichtungen geschlossen werden müssen, wenn sie nicht langfristig wirtschaftlich geführt werden können.
Gründe für die Schieflage eines Teils der Gruppe sind laut Artikel unter anderem die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die stark gestiegenen Energiekosten und sonstige allgemeine Preissteigerungen. Verschärft durch den Personalmangel, der dazu geführt habe, dass wirtschaftlich notwendige Belegungsquoten teilweise nicht erreicht werden konnten.
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