Recht

Coronatests: Auftragsvergabe ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Rostock hat die Vergabe eines Auftrags zur Testung von Bewohnern und Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen ohne das Einholen anderer Angebote durch das Schweriner Gesundheitsministerium für unwirksam erklärt.

Hammer Richter Gericht
Foto: AdobeStock/RobertoM Die Auftragsvergabe von Coronatests durch Ministerium ist unwirksam, so das Rostocker Gericht.

Dieses habe wegen der Dringlichkeit beim ersten Aufflammen der Pandemie zwar kein reguläres Vergabeverfahren in die Wege leiten müssen. Aber selbst in einer solchen Situation hätte das Land andere Angebote einholen müssen und nicht nur mit einem Unternehmen verhandeln dürfen, entschied das Rostocker Gericht am Mittwoch (Az.: 17 Verg 4/20). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) hatte am 8. Mai mitgeteilt, dass das Rostocker Biotech-Unternehmen Centogene rund 25 000 ältere und pflegebedürftige Menschen in Pflegeeinrichtungen sowie rund 15 000 Beschäftigte mittels Abstrichtests untersuchen solle. Zunächst war Glawe von einem Auftragsvolumen von 3,5 Millionen Euro ausgegangen, die tatsächlichen Kosten beliefen sich nach Ministeriumsangaben letztlich auf rund 2,3 Millionen Euro. Die Gesamtzahl der Testungen gab das Ministerium mit 51 730 an, es sei in einem Altenheim ein Mitarbeiter positiv auf das Sars-CoV-2-Virus identifiziert worden.