Corona

Corona-Tests: Schutzbund fordert praxisnahe Lösung

Wenn Ende Juni die Corona-Testverordnungen auslaufen, entfallen auch die kostenlosen Bürgertests. In der Mehrzahl der Länder bleibt aber die Testpflicht für Pflegeheim-Besucher:innen bestehen. Wer übernimmt hier das Testen und die anfallenden Kosten? Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht die Länder schlecht auf Pflegeheimbesuche vorbereitet, warnt vor Einschränkungen von Besuchsregelungen und fordert: kostenlose Tests für Besuchende von Pflegeeinrichtungen müssen weiter möglich sein.

Foto: nito - stockadobecom Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert: Kostenlose Corona-Schnelltests für Besuchende von Pflegeeinrichtungen müssen weiter möglich sein.

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat die Besuchsregelungen in allen 16 Bundesländern verglichen und stellt in einer aktuellen Mitteilung fest, dass diese Regelungen „viele Fragen offen“ lassen: In neun Ländern werde immerhin festgeschrieben, dass die Einrichtungen Tests anbieten müssen. In sechs weiteren gäbe es dazu überhaupt keine Regelung. Pflegeheim-Besuche drohten somit schwierig und teuer zu werden, mahnt der Schutzbund. „Angehörige und vor allem die Pflegeheim-Bewohnerinnen und -Bewohner wurden in der Lockerungs-Stimmung erneut vergessen. Die Politik muss schnell reagieren, damit diejenigen, die ohnehin schon die größten Einschränkungen durch Corona hatten, nicht schon wieder die Leidtragenden sind“, fordert Frauke von Hagen, Geschäftsführerin des BIVA-Pflegeschutzbundes. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests durch den Bund regelt, läuft nach dem 30. Juni 2022 aus.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen des Lebens schreiben aber alle Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg eine Testpflicht für den Besuch im Pflegeheim vor. In der Konsequenz bedeute dies, so der Schutzbund, dass Besucherinnen und Besuchern „somit kostenpflichtige Tests vor jedem Besuch bei ihren Angehörigen“ drohen. Der BIVA-Pflegeschutzbund führt hierzu erklärend aus: „Sechs Länder schreiben lediglich eine Testpflicht fest, regeln aber nicht, wer sie durchführen soll. Dies betrifft aktuell Bayern, Bremen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In anderen Ländern sind die Einrichtungen verpflichtet, die vorgeschriebenen Tests durchzuführen oder zu überwachen. Eine solche Regelung gibt es in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. (Tabellarische Übersicht online)

Eine ähnliche Situation habe es bereits im Herbst 2021 gegeben, erinnert der Pflegeschutzbund. Auch damals hatten Testzentren geschlossen, die Testpflicht in Pflegeheimen war aber bestehen geblieben. Damals habe sich auch gezeigt, dass verpflichtende Testangebote der Einrichtungen kein Garant für problemlose Besuche sind, so von Hagen. In der Folge habe es Einschränkungen der Besuchszeiten gegeben, mit dem Argument, dass das ohnehin knappe Personal die Tests durchführen müsse. Zudem sei derzeit ungeklärt, ob Tests in Einrichtungen weiterhin für Besucher kostenfrei angeboten werden.

Gut zwei Wochen haben die Länder noch Zeit, das Problem zu regeln. Von Hagen ist allerdings skeptisch: „Mich würde nicht wundern, wenn das ein oder andere Land nicht rechtzeitig vorbereitet ist. Auch nach mehr als zwei Jahren Corona hat sich wenig geändert: die schärfsten Einschränkungen haben Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen auszuhalten. Gleichzeitig sind sie auch noch außerhalb des Radars von Politik und Öffentlichkeit.“

Der BIVA-Pflegeschutzbund erwartet zeitnah unbürokratische und praxisnahe Regelungen, die kostenlose Besuche ermöglichen. „Erfahrung haben wir mittlerweile genügend und es gibt ausreichend viele geschulte Tester. Da wäre es ein Armutszeugnis, die Bewohnerinnen und Bewohner schon wieder leiden zu lassen.“