Corona
Corona: Rettungsschirm soll verlängert werden
Die Bundesregierung will den Corona-Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen bis zum 30. Juni 2021 verlängern. Verbände fürchten aber deutliche Einschnitte.

Die geplante Verlängerun des Rettungsschirms geht aus dem Gesetzentwurf „zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ hervor. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Berlin begrüßt die Verlängerung, warnt aber vor der erheblichen Einschränkung des Schutzschirms. „Pflegeeinrichtungen brauchen vor Ort dringend Sicherheit und Klarheit, damit sie sich voll und ganz auf die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und den Infektionsschutz konzentrieren können. Gerade bei schwer betroffenen Einrichtungen mit zahlreichen Todesfällen darf nicht auch noch Sorge um die wirtschaftliche Zukunft entstehen“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer.
Mindereinnahmen sollen nur eingeschränkt erstattet werden
Konkret sieht das Gesetz vor, den zugelassenen Pflegeeinrichtungen künftig im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nur noch solche Mindereinnahmen zu erstatten, die infolge der Umsetzung behördlicher Auflagen sowie landesrechtlicher Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie unmittelbar entstehen. Diese Voraussetzung ist von der Pflegekasse vor der Auszahlung der Erstattung zu überprüfen.
Der bpa lehnt diese Regelung ab. “Sie ist unnötig, bürokratisch und setzt die vollkommen falschen Signale. Statt die Pflegeeinrichtungen weiterhin uneingeschränkt dabei zu unterstützen die Versorgung aufrechtzuerhalten, sollen diese sich nun offenkundig vor allem auf zusätzliche Dokumentationsarbeit konzentrieren. Dies steht in einem eklatanten Widerspruch zu den bisherigen Aussagen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen sowie des Großteils des Gesetzentwurfs”, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, die der Redaktion CAREkonkret und Altenheim vorliegt.
Die Regelung werde zu langwierigen Auseinandersetzungen führen, prognostiziert der bpa. “In der Konsequenz entstehen für die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen umfangreiche neue bürokratische Belastungen, die in der weiterhin akuten Pandemielage nicht zu rechtfertigen sind.” Auch verlören Pflegeeinrichtungen Planungs- und Handlungssicherheit.
Eine Einschränkung des Schutzschirms sei deshalb nicht nachvollziehbar. Meurer: „Hinter uns liegt das härteste Jahr überhaupt. Wenn jetzt nur noch Kosten übernommen werden sollen im Fall der behördlichen Anordnung, bringt das viele Pflegeeinrichtungen in Existenzgefahr.” Würden behördliche Anordnungen aufgehoben, entfiele sofort die wirtschaftliche Sicherung der Betriebe. Pflegeeinrichtungen können aber erst dann wieder in den Normalbetrieb, wenn die pflegebedürftigen Menschen sich keine Sorgen mehr machen müssen um eine Corona-Infektion. Der Verband appelliert nun an den Gesetzgeber, die geplanten Änderungen nicht vorzunehmen. Meurer: “Das Signal an die Pflegeeinrichtungen wäre andernfalls fatal.”
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren