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Corona: Medizinischer Dienst zieht erste Bilanz

Mit dem MDK-Reformgesetz, das am 1.Januar 2020 in Kraft trat, firmieren die 15 regionalen Dienste seit dem 1. Juli unter „Medizinischer Dienst“. Der MDS wird Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Bei der Vorstellung der Neuorganisation zog der Medizinische Dienst Bilanz über die Leistungen im Pandemiejahr 2020.

El-Nawab
Foto: Susanne El-Nawab Die Medizinischen Dienste haben ihre Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen wegen der Corona-Pandemie deutlich einschränken müssen.

Durch die Reform verändert sich die Zusammensetzung der Verwaltungsräte. In jedem Verwaltungsrat sind nun 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und er wählt den Vorstand. „Die Neuzusammensetzung des Verwaltungsrates wird zu mehr Transparenz über unsere Arbeit führen“, erläuterte Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg. . Die Umwandlung auf Landesebene wurde zum 1. Juli abgeschlossen.

Im nächsten Schritt erfolgt die Errichtung des „Medizinischen Dienstes Bund“. Der MDS, der die Arbeit der regionalen Dienste koordiniert und fördert, wird künftig in Trägerschaft der Medizinischen Dienste und nicht mehr in der des GKV-Spitzenverbandes sein.

Das Pandemiejahr hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der MD. Diese haben ihre Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen wegen der Corona-Pandemie deutlich einschränken müssen. Wie der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse (MDS), Stefan Gronemeyer, am Donnerstag in Berlin sagte, wurden die Regelprüfungen durch den Gesetzgeber für mehr als acht Monate ausgesetzt. Daher habe es 2020 nur in 6.600 Pflegeeinrichtungen solche Prüfungen gegeben. 2019 seien es noch 24.500 gewesen.

Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Sachsen, Ulf Sengebusch, äußerte sich verärgert darüber. Da bei den Prüfungen auch stets beraten werde, habe an manchen Stellen die Beratung gefehlt. Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Angehörigen seien wiederum selbst in der Pandemie immer möglich gewesen.

Im Bereich der Pflegeversicherung haben die Gutachterinnen und Gutachter knapp 2,8 Mio. Empfehlungen abgegeben (2019: 2,6 Mio.). Dabei waren über 2,3 Mio. Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu leisten (2019: 2,1 Mio.). Diese erfolgten pandemiebedingt durch strukturierte Telefoninterviews und mit schriftlichen Unterlagen.