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Caritasverband Münster kritisiert: Viel Unsicherheit und mehr Bürokratie
Mit dem 1. Januar ist in Nordrhein-Westfalen die "Altenpflegegesetz-Durchführungsordnung" (APG-DVO) in Kraft getreten. Der Diözesancaritasverband Münster kritisiert, dass der bürokratische Aufwand deutlich wächst. Das neue Gesetz sei so kompliziert wie sein Name.

Die Landesregierung rechne damit, dass die Kosten für die meisten Bewohner künftig sinken werden. Denn infolge eines Urteils des Bundessozialgerichts von 2011 sollen sie künftig nur die schon angefallenen Kosten für Investitionen in Gebäude und Inventar bezahlen. "Doch das ist eine Mogelpackung mit Risiken", sagt Klaus Schoch, Abteilungsleiter Gesundheits- und Altenhilfe beim Diözesancaritasverband Münster
Probeberechnungen seien bisher kaum möglich. Den alten Menschen würden auch mögliche weitere Kosten verschwiegen.
"Im Ergebnis haben wir jetzt viel mehr Unsicherheit und dazu Kosten für zusätzliche Bürokratie, die auf der anderen Seite wieder fehlen und auch teilweise von den Bewohnern getragen werden müssen," erklärt Schoch. Schon in der Vorbereitung habe die APG-DVO mehrere Millionen Euro verschlungen und den Altenheimen viel zusätzliche Verwaltungsarbeit aufgebürdet.
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