Recht
BVerfG-Verhandlung über Fixierungen abgeschlossen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat seine
Verhandlung über Verfassungsbeschwerden von zwei
Psychiatriepatienten gegen Fixierungen abgeschlossen.
In den konkreten Fällen geht es um zwar um
psychiatrischen Einrichtungen, das Urteil könnte aber
auch Auswirkungen für Pflegeheime haben.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zum Umgang mit
psychisch kranken Menschen. Bisher gibt es nur in
wenigen Ländern die Pflicht zu einer richterlichen
Genehmigung für Fixierungen – auch nachträglich. In der
Regel bestimmen Ärzte darüber, etwa in
Baden-Württemberg. In Bayern soll im Sommer ein neues
Gesetz beschlossen werden, dass den Richtervorbehalt
enthält (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16). In den beiden
verhandelten Fällen aus Bayern und Baden-Württemberg
waren die Patienten – einer stark betrunken und einer
aggressiv – über mehrere Stunden ans Bett gefesselt
worden. Die Betroffenen beklagen eine Verletzung ihres
Grundrechts auf Freiheit der Person. Bis sich die
Richter besprochen haben und ein Urteil verkündet wird,
können allerdings noch einige Wochen vergehen.
Die Zahl gerichtlich angeordneter
Zwangsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen ist allerdings
rückläufig.
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