Corona
Bundestag und Bundesrat sollen weitere Corona-Regelungen besiegeln
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie sollen Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag eine erste begrenzte Impfpflicht und weitere Krisenregelungen beschließen. Die Gesetzespläne der Koalition von SPD, FDP und Grünen sehen vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis Mitte März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.

Ein Überblick der Maßnahmen:
- Spezial-Impfpflicht: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen sollen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen müssen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.
- Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Patienten und “Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten” nicht als Besucher gelten – also Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.
- Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab 12 Jahren impfen dürfen. Voraussetzung sollen eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Der Deutsche Pflegerat fordert, dass auch Pflegekräfte in die Impfkampagne einbezogen werden.
- Regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage können die Länder, nach einem Parlamentsbeschluss, schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen – aber nach einem ersten Ampel-Gesetz keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschale Schließungen von Geschäften und Schulen. Nun soll präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Klargestellt wird, dass Schließungen etwa der Gastronomie möglich sind – aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.
- Regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der “epidemische Lage von nationaler Tragweite” am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut jüngstem Entwurf soll die Frist bis 19. März verlängert werden.
- Kliniken: Kliniken sollen wieder Ausgleichszahlungen erhalten etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.
- Kurzarbeitergeld: Ein Aufstocken des schon bis Ende März verlängerten Kurzarbeitergelds soll ermöglicht werden.
Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte am Donnerstagabend gemeinsame Anstrengungen mit den Ländern für eine deutliche Beschleunigung der Impfungen an. Mit Blick auf die neue Virusvariante Omikron sagte er nach einer Schaltkonferenz mit den Regierungschefs, es sei nun umso dringender, dass möglichst Viele eine Auffrischimpfung bekämen. Gleichzeitig machten Bund und Länder deutlich, dass es keine zusätzlichen Beschränkungen über die Weihnachtsfeiertage geben, die Lage aber beobachtet werden soll
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