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Bundestag beschließt neues Einwanderungsrecht
Der Bundestag hat eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Aus der Praxis kommt die Mahnung, nicht nur Gesetze zu ändern, sondern auch die Visaverfahren zu beschleunigen. Ein weiteres neues Gesetz soll Verbesserungen für Aus- und Weiterbildung bringen.

Seit März 2020 hat Deutschland ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Das Gesetz soll jetzt reformiert werden, weil immer noch vielerorts Personal fehlt, vor allem Fachkräfte. Deutschland werde durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs “das modernste Einwanderungsrecht der Welt” bekommen, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der nächste Schritt müsse nun sein, “maßgeblich Bürokratie abzubauen”, um den Weg nach Deutschland für qualifizierte Arbeitskräfte weniger beschwerlich zu machen.
Neu ist in dem Gesetzentwurf unter anderem die sogenannte Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, für die es Punkte gibt, gehören Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. IT-Fachkräfte sollen künftig auch ohne Hochschulabschluss kommen dürfen, sofern sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können. Leichter werden soll es auch für Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind, die eine qualifizierte Tätigkeit ausüben oder in Aussicht haben.
Wenig Verbesserungen für Pflegefachkräfte
Die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes Pflege, Isabell Halletz, sieht durch die Reform wenig Verbesserungen für zuwanderungswillige und dringend benötigte Pflegefachkräfte. Sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitskräfte aus dem Ausland benötigten keine weiteren staatlichen Anwerbeprogramme, sondern standardisierte Prozesse und verbindliche Fristen. Sie betonte: “Es bringt nichts, wenn beschleunigte Verfahren auf dem Papier existieren, aber nicht in der Praxis umgesetzt werden können.”
Ampel stimmt auch für Aus- und Weiterbildungsgesetz
Nach dem Bundestagsbeschluss für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stimmte das Parlament mit den Stimmen der Ampel auch noch für deren Aus- und Weiterbildungsgesetz. Damit sollen mehr Nachwuchs- und Arbeitskräfte auch im Inland gewonnen werden. Es sieht unter anderem vor, durch die Übernahme von Unterkunfts- und Fahrtkosten junge Menschen zu ermutigen, auch weiter entfernte Praktikums- und Ausbildungsplätze anzunehmen. Außerdem ist ein sogenanntes Qualifizierungsgeld als Lohnersatz geplant. Damit soll es möglich werden, Beschäftigte in Branchen im Strukturwandel freizustellen, damit sie eine Weiterbildung für neue Aufgaben im Betrieb absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.
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