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Bundesregierung überarbeitet Testverordnung

Am 30. Juni läuft die geltende Corona-Testverordnung des Bundes aus. Die Bundesregierung hat nun mitgeteilt, auch über den 30. Juni hinaus ohne Unterbrechung Bürgertests zur Verfügung zu stellen, aber die Bedingungen verändern. Zum Zweck des Besuchs von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sollen die Tests weiter kostenlos möglich sein.

Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach
Foto: BMG Bundesgesundheitsminister Lauterbach: "Setzen die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver."

Die geförderte Möglichkeit zum Test soll weiter helfen, Infektionen und Infektionsketten zu erkennen. Zugleich werde ein effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert. Darauf haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesfinanzminister Christian Lindner geeinigt.

Konkret werden die kostenlosen Bürgertests künftig nur noch konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder. Bürgertests für andere Zwecke wie den Besuch von Großveranstaltungen werden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.

Die Vergütungen für Teststellen werden reduziert. Darüber hinaus werden umfängliche Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt. „Bürgertests tragen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher werden sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil unserer Schutzmaßnahmen sein“, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach. In der Vergangenheit habe sich aber gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden seien. „Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug. Deshalb setzen wir die Tests künftig gezielter ein und kontrollieren Teststellen effektiver.“ Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Land den Finanzierungsanteil der Bürgerinnen und Bürger zu übernehmen, so Lauterbach.

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner äußerte sich zur Überarbeitung der Testverordnung: „Die neue Testverordnung leistet einen Beitrag dazu, die fiskalpolitische Ausnahmesituation der Pandemie zu beenden. Der Einsatz des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wird effektiver werden. Denn es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.“

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.