Corona
Bundesrat stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu
Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen.

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.
Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.
Zudem schafft das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit, für das Personal im Kontakt mit besonders vulnerablen Gruppen wie pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung eine Impfpflicht einzuführen. “Das Gesundheitsministerium muss dies schnellstmöglich umsetzen”, so Caritas-Präsidentin Eva Marina Welskop-Deffaa. Eine berufsgruppenbezogene Impfpflicht dürfe sich nicht auf Pflegekräfte und Ärzt:innen beschränken, sondern müsse Beschäftigte aller Einrichtungen umfassen, die engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben. Die Caritas begrüßt zudem, dass die Schutzschirme für soziale Einrichtungen und Dienste verlängert werden. “Denn es ist leider nicht auszuschließen, dass es wieder zu Teilschließungen kommen muss”, so Welskop-Deffaa.
Die Union hatte ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue “Instrumentenkasten” schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden.
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