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Bundesrat: mehr Bundesmittel für die Pflege
Der Bund soll künftig Zuschüsse zum Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung leisten. Das ist eine der Forderungen, die die Länder zum Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) äußerten.

Zum Entwurf des PUEG hat der Bundesrat sich in seiner Plenarsitzung am 12. Mai geäußert. So bittet die Länderkammer darum, dass der Bund die Leistungsausgaben bzw. Beitragszahlungen für die beitragsfreie Familienversicherung und die Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug regelmäßig quantifiziert und in dieser Höhe jährlich als finanziellen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt dem Ausgleichsfonds zuführt.
Auch die Leistungsausgaben für Rentenversicherungsbeiträge für häusliche Pflegepersonen sowie für das Pflegeunterstützungsgeld sollen durch Bundesmittelfinanziert werden. Die Länderkammer fordert schließlich auch, die Pflegehilfsmittelpauschale zu erhöhen.
Was das Gesetz vorsieht
Mit dem Gesetz sollen auch die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden. Die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Pflegebedürftigen in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung der Pflegeperson sollen erweitert und weiterentwickelt werden. Hierfür wird ein eigener Leistungstatbestand im Pflegeversicherungsrecht eingeführt.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.
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