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Bundesrat fordert Erhöhung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung
Der Bundesrat will, dass der Bund seinen Zuschuss zur sozialen Pflegeversicherung erhöht. Demnach soll sich der Bund mit einem Festbetrag von 4,5 Milliarden Euro jährlich an den Kosten der Pflegeversicherung beteiligen.

Das geht aus der aktuellen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes hervor. Die geplanten Einsparungen im Bundeshaushalt seien zwar nachvollziehbar, dürften aber nicht zu Lasten der ohnehin finanziell stark belasteten Pflegebedürftigen gehen.
Der Bundesrat schlägt vor, die noch nicht umgesetzte Steuerfinanzierung der Aufwendungen der Pflegeversicherung für versicherungsfremde Leistungen wie die soziale Sicherung der Pflegepersonen (insbesondere Rentenbeiträge der Pflegepersonen) anzugehen. Diese werden auf Basis der Finanzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung für das Jahr 2024 auf rund 3,5 Mrd. Euro geschätzt.
Auch eine Absenkung der Zuführungen zum Pflegevorsorgefonds nach § 135 SGB XI durch die Soziale Pflegeversicherung ist aus Sicht des Bundesrates nicht akzeptabel.
AOK unterstützt Forderung nach Erhöhung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, begrüßt die klare Positionierung der Länder: “Die Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht Sache der sozialen Pflegeversicherung. Wir unterstützen daher ausdrücklich die Forderung der Länder nach einer Erhöhung des Bundeszuschusses auf 4,5 Milliarden Euro jährlich zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen und zur Stabilisierung der Pflegeversicherung. Der Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiges Signal, denn wir brauchen eine solidarisch und verlässlich finanzierte Pflegeversicherung”.
Nach dem Haushaltsentwurf soll der jährliche Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung entfallen.
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