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Bundesrat billigt Sofortprogramm Pflege
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. November 2018 das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Mit der Billigung durch den Bundesrat steht dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nichts mehr im Wege. Foto: Bundesrat
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll den Personalengpass in der Pflege verringern und die Versorgungsqualität verbessern. Kern des Sofortprogramms sind 13.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege. Je nach Größe erhalten die Pflegeinrichtungen danach zwischen einer halben und zwei Pflegestellen zusätzlich. Finanziert werden sie durch die Krankenkassen. Auch in den Kliniken wird künftig jede zusätzliche Stelle in der Pflege vollständig von den Krankenversicherungen refinanziert. Für Zusatzkosten wegen höherer Tarifabschlüsse kommen sie ebenfalls auf.
Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze: Anders als bislang werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und in der Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr ab 2019 vollständig von den Kassen übernommen.
Zur Entlastung der Pflegeheime beitragen sollen Zuschüsse für die Anschaffung von digitalen oder technischen Ausrüstungen, die den Pflegekräften die Arbeit erleichtern. Ebenfalls im Sofortprogramm enthalten ist die Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
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