News
Bundesrat billigt Pflegereform und fordert weitere Schritte
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am Freitag, 16. Juni, das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Jedoch fordert die Länderkammer weitere strukturelle Reformschritte, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen.

Zur Verabschiedung des PUEG durch den Bundesrat erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „In Zeiten knapper Kassen setzen wir Prioritäten und investieren dort, wo es wirklich nötig ist: in der Pflege. Wir entlasten kinderreiche Familien, wir helfen pflegenden Angehörigen und wir sorgen dafür, dass die Heimkosten nicht unkontrolliert steigen. In einer alternden Gesellschaft brauchen Pflegebedürftige und Pflegende unsere volle Unterstützung.“
Mit dem Gesetz wird auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, wonach Eltern mit mehreren Kindern entlastet werden müssen. Ihre Beiträge sinken mit steigender Kinderzahl. Pflegende Angehörige bekommen ab 2024 zudem fünf Prozent mehr Pflegegeld. Es ist seit 2017 nicht erhöht worden und liegt heute zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Die Entlastungsleistungen werden außerdem vereinfacht, allerdings erst ab Mitte 2025, indem sie in einem Budget in Höhe von 3.539 Euro im Jahr zusammengefasst werden. Damit können Angehörige die Pflege organisieren, wenn sie selbst krank sind oder Urlaub machen. Für Eltern von Kindern mit Pflegegrad 4 oder 5 steht dieses Budget ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.
Wer in einem Heim lebt, soll ab Januar 2024 einen höheren Zuschuss zum Eigenanteil bekommen. Im ersten Jahr des Aufenthalts schießt die Pflegeversicherung dann 15 Prozent zu, heute sind es fünf Prozent. Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige für einen Heimplatz inzwischen gut 2.400 Euro im Monat selbst zahlen, die Pflegeversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten auf.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren