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Bundesnetzagentur: Pflegeheime werden auch bei Gasknappheit versorgt
Der drohende Stopp der Gaslieferungen aus Russland beschäftigt nicht nur die privaten Haushalte, auch die Pflegeeinrichtungen stellen sich die Frage, ob sie ihre Räume im Herbst und Winter noch ausreichend beheizen können. Die Bundesnetzagentur gibt auf Anfrage der Altenheim-Redaktion – zumindest eingeschränkt – Entwarnung.

Die Bundesnetzagentur spielt in der aktuellen Diskussion um den Gasmangel und einen möglichen Lieferungsstopp eine zentrale Rolle. „Im Fall einer Mangellage übernimmt die Bundesnetzagentur die Funktion des sogenannten Bundeslastverteilers“, schreibt die Agentur in einer Antwort auf eine aktuelle Anfrage der Redaktion der Zeitschrift Altenheim. „Der Bundesnetzagentur obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Anweisung von Maßnahmen zur Sicherstellung des lebenswichtigen Gasbedarfs. Sie kann zum Beispiel Bezugsreduktionen verfügen, die sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden können.“ Dabei seien bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, das heißt diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen, so die Bundesnetzagentur weiter. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehörten soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Haushalte.
Wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, seien private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besonders geschützt, so die Aussage aus der Bundesnetzagentur. Das bedeute, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet. Die Agentur appelliert jedoch noch einmal an alle Verbraucher: „Je mehr Energie jetzt gespart wird, desto besser kommen alle durch den Winter.“
Lesen Sie mehr zum Thema Gasknappheit und Energiemanagement in einer der kommenden Ausgaben der Zeitschriften Altenheim und CAREkonkret.
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