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BSG zu Investitionskostenbeträgen – wann kommt endlich die schriftliche Urteilsbegründung?
BSG zu Investitionskostenbeträgen – wann kommt endlich die schriftliche Urteilsbegründung?

Gespannt wartet die Branche auf die schriftliche Urteilsbegründung des Bundessozialgerichts (BSG) zu seiner bahnbrechenden Entscheidung aus September 2011 zu den Investitionskosten.
Zur Erinnerung: Nicht nur, dass das BSG die Geltendmachung von sämtlichen Pauschalen untersagt hatte, vielmehr wurden auch alle Kosten in Zusammenhang mit der Grundstückserschließung aus der Berechnung herausgenommen. Endgültige Klarheit herrscht ferner noch nicht über die Frage, ob auch nicht geförderte Einrichtungen von den Rechtsgedanken betroffen sind.
Man darf im übrigen gespannt sein, ob das BSG in einer möglicherweise ausführlichen schriftlichen Begründung weitere Aspekte mit Brisanz formulieren wird. Meine Erfahrung bei IV-Kostenverhandlungen mit den Kostenträgern ist zur Zeit, dass abgewartet wird, was noch an "Futter" zur Entscheidung folgen wird. Zunehmend denken viele Träger über Unternehmensumstrukturierungen (Immobiliengesellschaft/Betriebsgesellschaft) nach. Hier muss sehr besonnen vorgegangen werden und v. a. auch steuerliche Aspekte bedacht werden. Die Konsequenzen (aber auch Chancen) sind vielschichtig.
Es wird damit gerechnet, dass es noch eine Weile dauern wird, bis der Wortlaut der Urteilsbegründung vorliegen wird. Dies jedenfalls ist vom zuständigen Senat beim BSG zu vernehmen.
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