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Brandenburg fördert Ausbau von Kurzzeitpflege
Pro Jahr stehen bis 2024 in Brandenburg fünf Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zum Ausbau der Kurzzeit- und Tagespflege bereit. Durch Angebote in diesem Bereich sollen pflegende Angehörige entlastet werden, teilte das Gesundheitsministerium am Sonntag mit. Pflegebedürftige sollen möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld leben können.

Über 83 Prozent der Pflegebedürftigen im Land werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt, der Großteil allein durch Angehörige, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Die Pflege sei eine äußerst verdienstvolle, aber auch eine sehr anstrengende Aufgabe.
Mit der neuen „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“, die jetzt in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2024 läuft, fördert das Sozialministerium den Ausbau Angebote der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege im Land Brandenburg. Dafür stehen pro Jahr fünf Millionen Euro, bis 2024 sind das insgesamt 20 Millionen Euro, aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Es ist die dritte Förderrichtlinie im Rahmen des Brandenburger Pakts für Pflege.
Mit der neuen Förderrichtlinie werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Es ist nach Angaben des Ministeriums die dritte Förderrichtlinie im Rahmen des Brandenburger Pakts für Pflege. In Kraft ist bereits die Richtlinie zur Pflege vor Ort. Für den Ausbau kommunaler Projekte stehen 11,7 Millionen Euro bereit. Seit Juli gilt eine Förderung zur Weiterentwicklung von Pflegestützpunkten, unter anderem durch unabhängige Beratungsstellen. Pro Jahr können dafür bis 2024 rund zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt beantragt werden.
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