Corona

BKSB: Einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht zu rechtfertigen

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) befürchtet durch die ab Mitte März greifende einrichtungsbezogene Impfpflicht massive Personalprobleme in den Pflegeeinrichtungen. „Wir haben bereits jetzt einen Personalengpass, dieser wird sich durch das Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte noch erheblich verschärfen“, so der 1. BKSB-Vorsitzende Prof. Dr. Alexander Schraml.

der erste Vorsitzende des BKSB, Professor Alexander Schraml
Foto: Ehlers Media Der BKSB-Vorsitzende Alexander Schraml warnt: Bestehender Personalengpass wird sich durch Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte erheblich verschärfen.

Pflegeheime seien gemäß Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen zur Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern verpflichtet, Interessenten dürften nicht einfach abgewiesen werden. Komme es zum angekündigten Ausstieg einiger oder vieler aus dem Pflegeberuf, so würden Einrichtungen keine neuen Bewohner aufnehmen können und im schlimmsten Fall Heimverträge gekündigt werden müssen, mahnt der Verband. „Bereits heute wurden bei uns in Unterfranken Pflegeheime geschlossen, bleiben ganze Wohnbereiche unbelegt“, so Schraml in einer Pressemitteilung vom 26.1. Es sei schwer nachzuvollziehen, dass sich Beschäftigte, bei denen keine medizinischen Bedenken bestehen, nicht impfen ließen. Im Interesse der Pflegebedürftigen müssten die Gesundheitsbehörden jedoch ihr Ermessen für Ausnahmegenehmigungen nutzen. Solange der vereinbarte Versorgungsauftrag nicht erfüllt werden könne, Pflegeplätze aufgrund von Personalengpässen leer stünden und ein Nachfragedruck nach Pflegeplätzen bestehe, dürfe kein Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte ausgesprochen werden. Strenge Auflagen – insbesondere die tägliche Testpflicht – seien in diesen Fällen selbstverständlich, unterstreicht der Verband und postuliert: „Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf einen sicheren Pflegeplatz! Impfpflicht für alle! Der BKSB hält an seiner grundsätzlichen Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht fest. Für Bewohner und Besucher gilt derzeit keine Impfpflicht – für die Beschäftigten schon. Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen.“

Das Infektionsgeschehen der letzten Wochen sei nur in einem geringen Maße beeinflusst durch die Pflegeeinrichtungen gewesen, führt der Verband weiter aus. Die größte Gruppe der Pflegekräfte – die Angehörigen in der häuslichen Umgebung – blieben derzeit demgegenüber von einer Impfpflicht verschont. „Eine Impfpflicht für alle Erwachsene, zumindest aber für die ältere Bevölkerung– das ist das Gebot der Stunde angesichts der sich verschärfenden Infektionslage“ – so die einhellige Ansicht des BKSB-Vorstands. Eine einrichtungsbezogene Impflicht entbehre jeglicher sachlichen Grundlage und sei nicht zu rechtfertigen – weder moralisch noch juristisch. Die Pflegeheime seien nicht die Pandemietreiber, da dort die Impfquoten in der Regel über dem Durchschnitt liege und die Hygienevorschriften wie Abstandsgebot und Maskenpflicht in einem besonderen Maße beachtet würden. Die stellvertretende BKSB-Bundesvorsitzende Bernhild Birkenbeil (Mönchengladbach) fordert daher eindringlich: „Die Politik muss schnellstens ankündigen, dass es eine generelle Impfpflicht ab einem bestimmten Zeitpunkt geben wird und diese konkret vorbereitet wird. Nur so wird man in den Pflegeheimen wieder in eine Normalität und einen Alltag zurückkommen, der den Bewohner:innen aber auch den Beschäftigen zusteht. Damit wird man vermutlich auch noch einen Teil der unentschlossenen Beschäftigen motivieren.“