Corona
BIVA fordert Klarstellung im Infektionsschutzgesetz
Bewohnerzimmer in Pflegeheimen sind im Hinblick auf Besuche mit Privathaushalten gleichzustellen. Dies fordert der BIVA-Pflegeschutzbund anlässlich der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

„Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, in einer aktuellen Stellungnahme. Hierzu sei eine Harmonisierung von Bundes- und Landesrecht notwendig.
In den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz werden Verschärfungen festgelegt, für den Fall, dass bestimmte Inzidenz-Schwellenwerte überschritten werden. Für Besuche in Pflegeheimen mit geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern dürfe es allerdings keine weiteren Verschärfungen geben, sondern endlich eine Anpassung an Besuchsregelungen in Privathaushalten, so der BIVA.
Laut BIVA gelten nämlich für Pflegeheime vielerorts weit strengere Besuchsbeschränkungen: Beispielsweise dürften nach der aktuell gültigen Verordnung in Berlin Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner bei beliebiger Inzidenz lediglich eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden. Zum Vergleich: Selbst bei einem Schwellenwert von mehr als 100 dürften dem Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz nach private Haushalte jederzeit Besuch von einer Person bekommen. Die unverhältnismäßige Ungleichbehandlung von privat Wohnenden und im Heim lebenden Senioren müsse aufgehoben werden. Mit der Durchimpfung in den Einrichtungen sei der Grund hierfür weggefallen.
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