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Bingo als illegales Glücksspiel im Seniorenzentrum?
Ein Seniorenzentrum in Köln hat sein Bingo-Spiel
vorübergehend eingestellt, weil es sich möglicherweise
um verbotenes Glücksspiel handelte. Die
Sozial-Betriebe-Köln (SBK) wurden nach eigenen Angaben
im vergangenen Jahr von einem Rechnungsprüfer auf den
drohenden Konflikt mit dem Gesetz aufmerksam gemacht.
Nun kam die Entwarnung.

"Er sagte: Wenn beim Bingo-Spiel Geld eingesetzt
wird, fällt das unter Umständen unter den
Glücksspielstaatsvertrag", berichtete Geschäftsführerin
Gabriele Patzke am Montag. "Wir waren da selbst völlig
fassungslos, dass wir als Senioreneinrichtung eventuell
illegales Glücksspiel betreiben." Zuvor hatten der
"Express" und der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber
berichtet.
Nun kam die Entwarnung: Einer SBK-Anwältin zufolge hat
sich nun geklärt, dass die Bingo-Events unter die
"kleineren Lotterien" fallen. Dafür reiche ein
vereinfachtes Genehmigungsverfahren aus. Eine
Sprecherin der Stadt Köln sagte der Deutschen
Presse-Agentur am Dienstag, man werde "unbürokratisch
und so schnell es geht gleich am Stück für drei Monate
genehmigen." Dafür müssten die SBK dem Ordnungsamt aber
die anstehende Termine für die Spielrunden in dem
Seniorenzentrum mitteilen.
An dem wöchentlichen Spiel hatten nach Angaben des
Seniorenzentrums zuletzt immer rund 100 Senioren in
einem großen Saal teilgenommen. Wer mitmachen wollte,
musste eine Karte für 0,50 bis 1 Euro lösen. Mit dem
Geld wurden die Preise finanziert, etwa Schokolade. Das
Problem: Nach Einschätzung der Juristen waren damit
möglicherweise die Kriterien des
Glücksspielstaatsvertrags erfüllt. Denn die Senioren
setzten eigenes Geld und das Spiel war im Grunde
öffentlich.
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