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Betreuungsdienste werden zugelassen

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das Gesetz "für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) beschlossen. Das TSVG regelt neben einer schnelleren medizinischen Terminvergabe auch die Zulassung von Betreuungsdiensten. Zudem werden Ausschreibungen für Hilfsmittel abgeschafft.

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Mit der Zulassung von Betreuungsdiensten soll sich die Pflege zu Hause verbessern. Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert

Reine Betreuungsdienste (wie Haushaltshilfe, Gespräche führen, gedächtnisfördernde Beschäftigung, Spaziergänge, etc.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit soll sich die Pflege zu Hause verbessern, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.

Die Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzprodukte und Gehhilfen) werden abgeschafft. Dadurch werde sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt, heißt es aus dem Bundesgesundsheitsministerium.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.