Corona
Besuchsrechte: BIVA-Ländervergleich zeigt Mängel auf
Laut BIVA-Pflegeschutzbund ist es höchste Zeit, dass bundesweit einheitliche Vorgaben für die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen verabschiedet werden, deren Bewohner mittlerweile geimpft sind. Der Pflegeschutzbund hat die Verordnungen aller 16 Bundesländer verglichen, die die Besuchsrechte im jeweiligen Land regeln sollen. Er stellt den Ländern mehrheitlich ein schlechtes Zeugnis aus.

Lediglich fünf Bundesländer, NRW, RheinlandPfalz, Baden Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein weisen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf. „Eine bundeseinheitliche Regelung muss endlich diese Mängel beseitigen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVAPflegeschutzbundes. Nur die fünf genannten Länder berücksichtigten die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften. Bei allen anderen spiele die Impfquote keine Rolle – allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region. Für Stegger ist dies unverständlich, schließlich leide die aufgrund der Impfungen am besten geschützte Gruppe der Heimbewohner in den anderen elf Ländern noch immer unter den schärfsten Grundrechtseinschränkungen. Es gehe nicht um Impfprivilegien, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen, die weit über die der anderen Bürger hinausgingen.
Der BIVA Pflegeschutzbund stellt weiter fest, dass sich elf Landesregierungen „weitgehend ihrer Verantwortung entziehen“, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte sei nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber. Die Landesregierungen überließen aber die konkrete Regelung der Besuchsrechte fast vollständig den einzelnen Einrichtungen. „Das mag in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch sind nach Erkenntnissen des BIVA-Pflegeschutzbundes viele Einrichtungen damit überfordert“, stellt der Schutzbund fest. Einrichtungen schössen aus Unsicherheit „über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich ob die Impfquote fast 100 Prozent beträgt“. Um dies zu verhindern, bedürfe es einer einheitlichen und verbindlichen Regelung. „Eine bundesweite Verordnung muss nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch die Mängel der Länderverordnungen vermeiden!“, fordert Stegger.
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat eine ausführliche Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet und online veröffentlicht.
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