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Bei den IV-Kostenberechnungen droht „Chaos“

Bei den IV-Kostenberechnungen droht „Chaos“

- Kai Tybussek, Rechtsanwalt, Geschäftsführender Partner

Durch die in Fachkreisen als abwegig und vollkommen sachfremd bewertete BSG-Entscheidung zu den Investitionskostenbeträgen, die ab 1.1.13 keinerlei Pauschalen mehr für Instandhaltung und -setzung beinhalten dürfen, sind alle Beteiligten jetzt mächtig unter Zugzwang geraten.

Die Länder müssen handeln, um die insoweit rechtswidrig werdenden Berechnungsverordnungen neu zu stricken, und die Heimträger müssen sehen, wie sie ihr Gebäude- und Finanzierungsmanagement neu ordnen.  Die Bundesländer hatten kürzlich versucht, die Pauschalen im Wege der laufenden Gesetzgebung zum PNG direkt im Gesetz (§ 82 SGB XI) zu verankern, um damitdie BSG-Rechtsprechung auszuhebeln. Klar ist aber schon, dass die Bundesregierung in ihrer aktuellen Gegenstellungnahme dies eindeutig ablehnt. Offen bleibt also vorerst weiterhin, wie es bei diesem Thema weitergeht.

Wird es noch rechtzeitig eine bundeseinheitliche Lösung geben oder werden wir von Land zu Land schauen müssen?