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Befristete Arbeitsverträge – Fluch oder Segen?
Befristete Arbeitsverträge – Fluch oder Segen?

Befristete Arbeitsverhältnisse sollen die Ausnahme sein, so der Gesetzgeber. Ihre Anwendung ist nicht einfach, man kann als Arbeitgeber viele Fehler machen. Ein wichtiger Grundsatz war, dass mit demselben Arbeitnehmer nur einmal ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis abgeschossen werden konnte. Dieses Verbot der "Zuvor-Beschäftigung" hat das Bundesarbeitsgerichtes am 6. April 2011, Az.: 7 AZR 716/09, aufgeweicht. Eine befristungsschädliche Vorbeschäftigung soll nicht mehr vorliegen, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt.
Für die Arbeitgeber wird die Anwendung dieser Regelung einfacher. Sie können Arbeitnehmer auch dann befristet einstellen, wenn sie bereits zuvor bei ihnen gearbeitet haben. Für Arbeitnehmer könnte das bedeutet, dass sie öfter einen sachgrundlos befristeten Job angeboten bekommen. Sind dann nicht der Umgehung des Kündigungsschutzgesetztes Tür und Tor geöffnet?
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