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Bayern: Registrierungspflicht für Pflegekräfte geplant
Nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung sollen sich künftig alle Pflegekräfte in Bayern mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und ihrer konkreten Berufsbezeichnung registrieren lassen.
Auch akademische Titel und pflegerische Fort- und Weiterbildungen sollen in das geplante Berufsregister eingetragen werden. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Die Registrierungspflicht ist Teil eines geplanten Gesetzes, das die Pflege insgesamt als eigenständigen Beruf stärken soll. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) soll die Registrierung übernehmen. Ziel sei es, „eine starke Selbstverwaltung der Pflegeberufe zu etablieren“, heißt es im Gesetzentwurf.
Der VdPB begrüßt die Reformpläne. Die geplante Registrierungspflicht sei die einzige Möglichkeit für die Berufsgruppe der Pflegenden, sich in ihrer ganzen Kompetenz darzustellen und im Gesundheitswesen zu positionieren, so eine Sprecherin gegenüber der SZ.
Die Opposition im Landtag äußerte Bedenken gegen eine Registrierungspflicht. „Wer soll das durchsetzen? Und was passiert, wenn sich die Pflegekräfte weigern?“, fragt die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege, Ruth Waldmann (SPD).
Erst kürzlich ist in Baden-Württemberg das Quorum für eine Pflegekammer gescheitert.
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