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Bayern regelt verbindliche Refinanzierung von Springerkonzepten
Bayern schafft neue Rahmenbedingungen für betriebliche Ausfallkonzepte in der stationären Pflege. Pflegekassen, Bezirke und Leistungserbringer haben dazu den Rahmenvertrag weiterentwickelt. Ziel sind attraktivere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sowie eine gesicherte Refinanzierung solcher Konzepte für Pflegeeinrichtungen.
Mit der Weiterentwicklung des Rahmenvertrags für die vollstationäre Pflege sind zum 1. März 2026 verbindliche rechtliche und finanzielle Regelungen für betriebliche Ausfallkonzepte in Kraft getreten. Das geht aus einer gemeinsamen Presseinformation der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (ARGE), der bayerischen Bezirke und der Leistungserbringerverbände in der Pflege hervor, die sich zuvor auf die Weiterentwicklung geeinigt hatten, sowie aus einer Pressemitteilung der CSU-Landtagsfraktion. Damit wird ermöglicht, Personalpools sowie vergleichbare Konzepte in stationären Pflegeeinrichtungen im Freistaat nicht nur zu etablieren, sondern auch deren Refinanzierung zu sichern.
Verlässliche Dienstpläne durch Springer
Bestandteil der Ausfallkonzepte können sogenannte Springer sein. Dabei handelt es sich um Pflegefach- oder Pflegehilfskräfte, die keinem festen Arbeitsbereich dauerhaft zugeordnet sind, sondern flexibel eingesetzt werden. Sie sollen kurzfristige Personalausfälle, Personalengpässe oder vorübergehend nicht besetzbare Stellen auffangen.
Durch Springerkonzepte sollen Dienstplansicherheit erhöht, ungeplante Mehrbelastungen reduziert und verlässliche Ruhezeiten eingehalten werden. Erwartet wird zudem, den Einsatz von Zeitarbeit zu verringern.
Finanzierung und höhere Vergütungen geregelt
Die Vereinbarung umfasst insbesondere Regelungen zur Refinanzierung flexibler Personaleinsätze sowie von Zuschlägen, Zulagen und Prämien, etwa für Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste. Zudem können die besonderen Flexibilitätsanforderungen an Springerkräfte mit Vergütungen oberhalb des regional üblichen Entlohnungsniveaus einhergehen. Einrichtungen werden dabei verpflichtet, Maßnahmen zur systematischen Etablierung eines Ausfallmanagements durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren.
CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek erklärte: „Bayern zeigt einmal mehr, dass wir in der Pflegepolitik vorangehen. Diese Einigung ist ein großer Schritt für mehr Verlässlichkeit in der Pflege – für die Pflegekräfte genauso wie für die Pflegebedürftigen.“
Modellprojekt lieferte wissenschaftliche Grundlage
In die Vereinbarung flossen die Ergebnisse eines vom Freistaat Bayern geförderten Modellprojekts ein. In den Jahren 2023 und 2024 wurden 32 innovative Springerkonzepte erprobt, wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Der Abschlussbericht zeigte unter anderem, wie sich betriebliche Ausfallkonzepte mit entsprechenden Organisationsmaßnahmen integrieren und refinanzieren lassen.
Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Bernhard Seidenath, erklärte: „Wo Springer-Teams und betriebliche Ausfallkonzepte klug eingesetzt wurden, sind Dienstpläne spürbar verlässlicher geworden, spontane Extraschichten deutlich zurückgegangen und Ruhezeiten besser einzuhalten gewesen.“ Springerkonzepte seien „kein Luxus, sondern ein zentrales Instrument, damit Pflegekräfte wieder mehr Zeit für die Menschen und weniger Stress mit Lücken im Dienstplan haben.“
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