Corona
Bayern: Ausfälle bei Investitionskosten werden weiter erstattet
Die Bayerische Staatsregierung hat die Verlängerung des finanziellen Ausgleichs von Investitionskosten bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022 fort. Neun Millionen Euro stellt der Freistaat hierfür zu Verfügung „Bayern geht bei der Unterstützung der Pflegeeinrichtungen voran“, lobte der bpa in Bayern die Entscheidung und forderte zugleich die Bundesregierung auf, auch den Pflege-Rettungsschirm zu verlängern.

„Wir brauchen unsere Pflegeeinrichtungen – und unsere Pflegeeinrichtungen brauchen Sicherheit für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass die Einrichtungen durch die Pandemie nicht in wirtschaftliche Existenznöte geraten. Wir setzen den Ausgleich von Investitionskosten bei Pflegeeinrichtungen daher bis zum 30. Juni 2022 fort“, begründete Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek die Verlängerung. Damit erhalten vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen weiterhin einen Ausgleich für coronabedingte Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten. “Wir stellen dafür neun Millionen Euro zur Verfügung“, so Holetschek.
Der Ministerrat hatte am 1. Februar 2022 der Verlängerung des Ausgleichszeitraums für diese investiven Mindereinnahmen zugestimmt. Holetschek ergänzte: „Ich freue mich, dass wir die Fortsetzung im Ministerrat am Dienstag beschließen konnten. Die Staatsregierung zeigt hier klar, wie wichtig uns Pflege in Bayern ist. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen sind für die Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen in Bayern von immenser Bedeutung – auch in der Pandemie.“
Der Ministerrat hatte bereits am 10. November 2020 und am 15. Juni 2021 beschlossen, für Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen einen Ausgleich für Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten zu gewähren, die auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden. Konkret wurde für Tagespflegeeinrichtungen ein Ausgleich in Höhe von 90 Prozent und für Pflegeeinrichtungen ein Ausgleich in Höhe von 80 Prozent der Mindereinnahmen als Billigkeitsleistung durch den Freistaat Bayern gewährt. Die Mindereinnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2021 ausgeglichen werden.
Der Minister erläuterte: „Bis Ende des letzten Jahres lagen dem Landesamt für Pflege rund 500 Anträge von Pflegeheimen und 300 Anträge von Tagespflegeeinrichtungen vor. Das ist fast ein Drittel der Pflegeheime und deutlich mehr als die Hälfte der Tagespflegeeinrichtungen in Bayern! Klar ist damit: Unser Programm ‚COPFLEGEInvest‘ ist ein wertvoller Beitrag des Freistaats, um den Erhalt der Einrichtungen sicherzustellen.“ Die Corona-Pandemie stelle die Pflegeeinrichtungen noch immer vor große Herausforderungen. Es sei daher wichtig, „dass wir die finanzielle Unterstützung für die Einrichtungen lückenlos und unbürokratisch verlängern“, so Holetschek. Die bereits bis zum Ablauf des 30. November 2021 gestellten Anträge sollen für den verlängerten Bezugszeitraum fortgelten, um eine Neuantragstellung zu vermeiden. Lediglich die konkreten Mindereinnahmen sind dem Landesamt für Pflege für diesen Zeitraum noch nachzuweisen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) in Bayern lobte die weitere Erstattung von pandemiebedingten Ausfällen der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen. „Das ist eine wichtige Entscheidung der Landesregierung, die die pflegerische Versorgung in Bayern stärkt und den Pflegeeinrichtungen Sicherheit gibt. Wir stecken noch immer mitten in der Pandemie, und die Pflegeeinrichtungen arbeiten nach wie vor am Limit“, sagte der bpa-Landesvorsitzende, Kai A. Kasri. Coronabedingte Ausfälle würden auch in den nächsten Monaten nicht zu vermeiden sein. Wer eine vitale pflegerische Versorgung erhalten wolle, müsse diese besonderen Belastungen bis zu einem echten Ende der Pandemie abfedern. Bayern gehe bei der Unterstützung von Pflegeeinrichtungen voran. „Die Bundesregierung muss jetzt folgen und den Pflege-Rettungsschirm ebenfalls über den März hinaus verlängern“, so Kasri.
Info: Die entsprechend geänderte Richtlinie Corona-Pflege-Investitionsumlage (CoPflegeInvestR) wird in Kürze veröffentlicht und ist dann auf der Webseite des Landesamts für Pflege unter zu finden.
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