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Bayerisches Kabinett billigt Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
Der Ministerrat hat am 7. März eine Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) gebilligt. Im nächsten Schritt erfolgt die Verbandsanhörung.

Ziel sei es, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen besser zu schützen, so der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) laut Pressemitteilung. „Wir müssen alles dafür tun, dass bei der Pflege der Mensch mit seiner Würde und seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Die überwiegende Mehrheit der Pflegeheime in Bayern leistet gute Arbeit. Aber Missstände müssen schnell erkannt und behoben werden. Dafür brauchen wir effizientere und bessere Kontrollen“, so der Minister.
Die Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist Teil des im März 2022 beschlossenen Fünf-Punkte-Plans zur Verbesserung des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen. Holetschek erläuterte: „Wir schlagen vor, die Maßnahmen bei Mängeln zu verschärfen, Verfahrensabläufe zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die Prävention von Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu verstärken.“
Mit dem Gesetzentwurf solle klargestellt werden, dass die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Maßnahmen insbesondere in Pflegeheimen auch ohne deren vorherige Beratung anordnen können. Damit könne noch zielgerichteter und schneller auf Missstände reagiert werden. „Wir schaffen damit nicht mehr Kontrollen, sondern eine klarere Abgrenzung zwischen Beratung und Anordnung. Wir wollen auch mehr Transparenz schaffen und dafür die bisherigen Prüfberichte in Ergebnisprotokolle umwandeln – mit Einsichtsrecht und Veröffentlichungspflicht“, so Holetschek weiter.
Künftig sollten vollstationäre Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe der FQA Ereignisse, die die Bewohnerinnen und Bewohner oder den ordnungsgemäßen Betrieb erheblich beeinträchtigen, und die daraufhin eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich anzeigen müssen. So könne die FQA frühzeitig beratend unterstützen.
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