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BAG-Entscheidung zu Überstunden bei Teilzeitkräften
Die Entscheidung des BAG kam mit Ansage: Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitbeschäftigte.
Von Peter Sausen Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20), dass Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende haben. Ausnahmen sind nur bei Vorliegen sachlicher Gründe zulässig, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Geklagt...
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