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Ausbildungsmodule zur Übertragung von Heilkunde veröffentlicht
Um die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen zügiger erproben zu können, wurden mit dem vom Bundesrat am 25. Juni 2021 angenommenen Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verpflichtende Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen nach § 64d SGB V geschaffen. Das Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium haben vergangene Woche spezielle Ausbildungsmodule genehmigt, welche die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung umfassen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die „Standardisierten Module zum Erwerb erweiterter Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben“ veröffentlicht auf der eigenen Website veröffentlicht.
Ein Grundlagenmodul sowie fünf Wahlmodule in den Bereichen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz wurden von der Fachkommission, die nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) eingesetzt wurde, entwickelt. Zur Erleichterung der Integration in die Ausbildung wurden die Module nach den gleichen Prinzipien entwickelt wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne. Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren drei standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Mit dem Abschluss der Entwicklung der Module wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege (2019-2023) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Im Übrigen hatten sich die Vereinbarungspartner darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen.
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