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Augustinum sieht sich in seinen Vorwürfen bestätigt

Die Augustinum Gruppe hat am Dienstag (17. Oktober) im
Falle einer Anklage der Staatsanwaltschaft München in
Bezug auf einen Betrugsfall Stellung bezogen. Konkret
geht es um einen Immobilien-Verkauf.

- Das Unternehmen Augustinum hat unter anderem gegen einen früheren kaufmännischen Geschäftsführer Klage erhoben.   Foto: Sebastian Duda

Das Augustinum hat 2014 nach der Entdeckung von
Unregelmäßigkeiten bei früheren Immobilienverkäufen selbst
Strafanzeige unter anderem gegen einen früheren
kaufmännischen Geschäftsführer des Unternehmens und
gegen drei für die damalige Erwerberfirma Nordic Kontor
handelnde Personen gestellt, meldet das Unternehmen in
einer Pressemitteilung. Das Augustinum sehe sich heute
in seinen Vorwürfen bestätigt.

Hintergrund ist der Kauf von insgesamt 14 Immobilien
des Augustinum durch verschiedene
Erwerbergesellschaften der Firma Nordic Kontor in den
Jahren 2011 bis 2013. Das Augustinum veräußerte damals
elf Immobilien; drei weitere erwarb Nordic Kontor von
anderen Unternehmen, bei denen das Augustinum Mieter
war. Nach heutiger Einschätzung des Unternehmens wurden
dabei durch eine zwischengeschaltete Schweizer
Treuhandgesellschaft und fingierte Rechnungen Gelder in
illegaler Weise transferiert, auch um den damaligen
(2014 verstorbenen) Vorsitzenden des
Augustinum-Aufsichtsrates und den damaligen
kaufmännischen Geschäftsführer zu bestechen.

Drei der ursprünglich betroffenen Immobilien (Bad
Soden, Heidelberg und München-Nord) hat das Augustinum
bereits im Frühjahr 2016 zurückerhalten. Alle übrigen
Immobilien wurden durch die Staatsanwaltschaft schon im
Zuge der Ermittlungen im Wege der Rückgewinnungshilfe
beschlagnahmt. Der Betrieb in den Häusern des
Augustinum läuft seit der Entdeckung der Vorgänge 2014
ohne jede Beeinträchtigung weiter.