News
Arbeitsgruppe formuliert Anforderungen an hauswirtschaftliche Fachkräfte
Im Zuge des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) in Nordrhein-Westfalen nehmen die Bundearbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft (BAG-HW) und die Landesarbeitsgemeinschaft Hauswirtschaft in NRW die Anforderungen an die Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungsprozesse genauer in den Blick.

BAG-HW und lgh-nrw haben das Wohn- und Teilhabegesetz NRW unter die Lupe genommen und die Anforderungen an hauswirtschaftliche Fachkräfte konkretisiert. Foto: Fotolia/kbuntu
Laut Gesetz ist in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zur Sicherung der Qualität in der Hauswirtschaft mindestens eine hauswirtschaftliche Fachkraft einzusetzen. Die Entscheidungen zur personellen Struktur und zu den fachlichen Anforderungen in den Bereichen Ernährung, Reinigung und Wäscheversorgung lagen bis zur Einführung des WTG in 2008 in der Verantwortung der Einrichtungen bzw. in der Verantwortung des Trägers. Diese Situation ändert das WTG, indem es in einem ersten Schritt personelle Anforderungen zur Erbringung hauswirtschaftlicher Dienstleistungen formuliert. So soll die Regelung in § 3, Absatz 5, sicherstellen, dass auch im hauswirtschaftlichen Bereich die personelle Qualifikation vorhanden ist, um den erforderlichen Standard in der hauswirtschaftlichen Versorgung zu erfüllen.
Konkrete Angaben werden in der Gesetzesbegründung des WTGs allerdings nicht gemacht. Diese ergeben sich aus anderen Vorschriften, die nun von einer Arbeitsgruppe aus Fach- und Führungskräften in der Hauswirtschaft zusammengetragen und im Hinblick auf die Umsetzung des WTG differenziert dargestellt wurden. Ziel war, herauszufinden, welche Kompetenzen zur Erfüllung der Anforderungen wichtig und welche Berufs- und Weiterbildungsabschlüsse in diesem Zusammenhang Voraussetzung sind.
Das Positionspapier finden Sie hier.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren