Finanzierung
Update APG DVO in NRW: Wie Sie die Investitionskosten 2024 refinanzieren
Was ist in NRW zu beachten, wenn Einrichtungen die Investitionskosten zum 1.1.2024 beantragen? Welche rechtlichen Schritte zur Geltendmachung sind ratsam? Am 21. November 2023 von 14-18 Uhr bekommen Sie wichtige Hinweise und Tipps in der Altenheim Digital Konferenz von den Expert:innen Jan Grabow und Sibylle Scheer.

In Nordrhein-Westfalen liegt ein weiteres bedeutsames Urteil des Landessozialgerichts zur Ermittlung von Investitionskosten in der Pflege vor. Ein Erlass des Ministeriums hierzu ist bereits ebenfalls veröffentlicht. Das gibt dem komplexen Verfahren rund um die Durchführungsverordnung des Alten- und Pflegegesetzes (APG DVO) in NRW eine neue, erfreuliche Wendung. Es ist zu klären, ob und in welchem Umfang sich im Einzelfall Auswirkungen auf die Refinanzierung, auf die Baukosten, auf die Investitionskosten, aber auch auf die Feststellungs- und Festsetzungsbescheide usw. ergeben. Die Landschaftsverbände sind angewiesen, das LSG-Urteil und den Erlass in noch offenen Bescheidverfahren entsprechend umzusetzen. Erfahren Sie, ob auch bestandskräftige Urteile angegriffen und rückwirkende Nachberechnungen möglich sind. Des Weiteren steht schon die nächste turnusmäßige I-Kostenbeantragung zum 1.1.2024 an.
Einen Überblick über die wesentlichen LSG-Urteile zur Refinanzierung der Investitionskosten vermitteln Ihnen in unserer Altenheim Digital Konferenz die Expert:innen Sibylle Scheer und Jan Grabow. Was ist nun zu beachten, wenn Einrichtungen die Investitionskosten zum 1.1.2024 beantragen? Welche rechtlichen Schritte zur Geltendmachung sind ratsam? Antworten darauf erhalten Sie am 21. November 2023, von 14-18 Uhr!
Alle Infos zum Programm und zur Anmeldung zur Altenheim Digital Konferenz “Update APG DVO in NRW: Wie Sie die Investitionskosten 2024 refinanzieren”
Gerne können Sie Ihre Fragen vorab senden, die Referent:innen beantworten diese dann im Rahmen der Konferenz. Bitte senden Sie Ihre Fragen bis spätestens 14. November 2023 an: susanne.el-nawab@vincentz.net
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