Finanzierung

„Keine Scheu vor einem Schiedsstellenverfahren“

Insolvenzen und Liquiditätsprobleme bleiben auch 2024 bestehen, verstärkt durch eine sinkende Zahlungsmoral der Kostenträger. Was Einrichtungsträger jetzt tun können, erläutert Rechtsanwalt Kai Tybussek im Interview.

Auf der EXPO LIVING & CARE gibt Kai Tybussek einen Überblick über die praxisrelevante Rechtsprechung und Tipps zu Verhandlungstaktiken. Foto: curacon
Herr Tybussek, die Altenpflege-Branche steht nach wie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen. Wie erleben Sie den Jahresauftakt: Bleibt das Jahr 2024 ein Jahr der Krisen und Insolvenzen oder ist Besserung in Sicht?

Absehbar ist meiner Einschätzung nach kaum Besserung in Sicht, die Welle an Insolvenzen beziehungsweise zumindest wirtschaftlich ernsten Schieflagen reißt nicht ab. Hintergrund sind zeitliche Überschneidungen bei der Umsetzung der Tariftreue  – wie etwa der jährliche Stichtag regional übliches Entgeltniveau und dessen Erhöhung. Auch erleben wir, dass in pauschalen Verfahren inflationsbedingte Sachkostensteigerungen nicht ausreichend verhandelt werden können.

Als Hauptgrund der Liquiditätsproblem wird immer wieder die sinkende Zahlungsmoral der Kostenträger genannt. Was sind die Gründe?
Dies ist in der Praxis stellenweise tatsächlich zu beobachten, in erster Linie mache ich dafür Personalengpässe bei den Pflegekassen sowie den Sozialhilfeträgern verantwortlich. Das ist nicht länger hinnehmbar. Mir sind Fälle bekannt, bei denen Pflegesatzerhöhungsanträge ein halbes Jahr nicht bearbeitet werden.

Wie lassen sich dann in diesen Zeiten Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen optimieren?
Das A und O jeder Verhandlung beziehungsweise jeder Beantragung ist die intensive und sehr sorgfältige Vorbereitung, in die natürlich auch strategische Aspekte vollumfänglich einfließen müssen. Auch sollte man Schiedsstellenverfahren nicht mehr scheuen, aus Angst vor atmosphärischen Störungen. Bei nicht auskömmlichen Angeboten ist dies die gesetzliche Option, die nüchtern in Erwägung gezogen werden sollte.

Und welche Tipps können Sie beim Thema Risikozuschlag geben?
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes und dazu und die Vorgehensweise der Kostenträger sind nicht sehr ermunternd, mit Ausnahme zum Beispiel einer jüngeren Schiedsstellen-Entscheidung aus Hamburg, die zwar sehr zu begrüßen ist, allerdings von den Kostenträgern beklagt wird.
Wichtig ist, dass die allgemein unspezifischen Risikofaktoren konkret dargelegt werden und mit Zahlen untermauert sind. Nicht akzeptabel ist, dass beispielsweise erhebliche Personal-Mehrkosten durch Leasingkräfte weder in den Personalkosten noch in einem Risikofaktor refinanziert werden, und das obwohl allen bewusst ist, dass der Fachkräftemangel nach wie vor exorbitant hoch ist. Der Gesetzgeber sollte einen Regel-Prozentsatz des Risiko- und Wagnis-Zuschlages normieren im SGB XI.

Interview: Steve Schrader

VERANSTALTUNGS-TIPP

Wie Sie auch in herausfordernden Zeiten Ihre Wirtschaftlichkeit sichern und Ihre Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen optimieren, erläutert Rechtsanwalt Kai Tybussek (curacon) im Rahmen des Strategiekongresses EXPO LIVING & CARE am 28. und 29. Mai 2024 in Berlin (Hotel Estrel). Auf der Veranstaltung erhalten Sie viele weitere Tipps und Anregungen, wie Sie in stürmischen Zeiten auf Kurs bleiben.

Das Programm und die Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie hier