Altenheim
Digitalkonferenz
19. Januar 2026
11:00 - 15:30 Uhr
Altenheim Digitalkonferenz
Pflegereform: Was sich 2026 ändert
Was das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie das Pflegefachassistenzgesetz für Pflegeunternehmen bedeuten
Altenheim Digitalkonferenz
Pflegereform: Was sich 2026 ändert
Die Pflege steht vor einem wichtigen Jahr: Die angekündigten Gesetze verändern Strukturen, Prozesse und Kompetenzen. Was bedeuten die geplanten Neuerungen zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung konkret für Pflegeunternehmen und Führungskräfte? Welche wirtschaftlichen Folgen kommen auf Einrichtungen zu? Was ändert sich in Vergütungsverhandlungen? Und wie steht es um die Pflegestrukturplanung, neue Wohnformen und stambulant?
Außerdem müssen Kompetenzen künftig systematisch erfasst, Zuständigkeiten geklärt und belastbare Delegationskonzepte etabliert werden. Wie lässt sich dabei die Pflegeprozessverantwortung rechtssicher und effizient gestalten?
Unsere Expert:innen geben Orientierung und Tipps für die praktische Umsetzung und welche strategischen und organisatorischen Anpassungen auf die Branche zukommen. Und: Ein Blick in die Zukunft – welche Richtung zeichnet sich für eine große Pflegereform ab?
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Dr. Susanne El-Nawab, Redakteurin Altenheim und care konkret

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Programmdetails
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11:00 – 11:05 Uhr Begrüßung durch die Redaktion Altenheim
Dr. Susanne El-Nawab, Redakteurin Altenheim und care konkret
11:05 – 12:00 Uhr Wirtschaftliche Auswirkungen und Vergütungsverhandlungen: Was ändert sich konkret?
Was bedeutet das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege für die Antragseinreichung, für die Verfahrensdauer und welche Erleichterung gibt es künftig bei den Verhandlungen?
Und: Ein Blick in die Zukunft – welche Richtung zeichnet sich für eine große Pflegereform ab?Kai Tybussek Rechtsanwalt und Geschäftsführender Partner, Curacon GmbH, Köln12.00 – 13:15 Uhr Pflegestrukturplanung, neue Wohnformen, stambulant – was jetzt auf Träger zukommt
Die Länder haben im Rahmen des BEEP mehr Einfluss auf die Pflegeinfrastruktur erhalten. Kommunale Pflegestrukturplanungen und Empfehlungen der Pflegeausschüsse müssen künftig bei Versorgungsverträgen berücksichtigt werden – mit Auswirkungen auf Planung und Vertragsabschlüsse der Leistungserbringer.
Bei gemeinschaftlichen Wohnformen gilt: Der Anspruch aus § 38a SGB XI wurde in § 45f überführt, ergänzt durch § 45h für ambulant betreute Wohngruppen. Ein Rechtsanspruch für „stambulante“ Angebote wurde jedoch nicht geschaffen. Stationäre Träger können solche Angebote nur über eine zugelassene ambulante Einheit umsetzen.
Wie können Träger und Kommunen diese Vorgaben praktisch gestalten, ohne in 2026 ins Warten zu geraten?Prof. Ronald Richter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. RICHTERRECHTSANWÄLTE, Hamburg
13:15 – 13:45 Uhr Pause 13:45 – 15:15 Uhr Pflegeprozessverantwortung im Leistungsrecht: Wie Führungskräfte die neuen gesetzlichen Anforderungen umsetzen
Die neue Gesetzgebung macht deutlich: Pflegeprozessverantwortung ist nicht länger nur berufsrechtliche Vorbehaltsaufgabe, sondern nun auch im Leistungsrecht verankert. Parallel dazu verlangt dasPersonalbemessungsverfahren eine klar strukturierte Qualifikationsverteilung. Für Einrichtungen bedeutet das: Kompetenzen müssen systematisch erfasst, Zuständigkeiten geklärt und belastbare Delegationskonzepte etabliert werden.
Ein kompakter Überblick über die gesetzlichen Neuerungen und welche zentralen Herausforderungen für Einrichtungen und Führungskräfte resultieren. Praxisnahe Optionen, wie sich wirksame Delegationskonzepte entwickeln und umsetzen.Heike Jurgschat-Geer, Beratung im Gesundheitswesen, Mönchengladbach
15:15 – 15:30 Uhr Abschlussrunde
Die Referent:innen
Sponsor
Für die Präsentation seiner Produkte und Dienstleistungen bedanken wir uns bei folgendem Aussteller:
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Altenheim Digitalkonferenz – Pflegereform: Was sich 2026 ändert
19. Januar 2026 | 11:00 – 16:00 Uhr
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