Recht
Anträge auf FEM gehen stark zurück
Die Zahl gerichtlich angeordneter Zwangsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen ist stark rückläufig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurück, über die der Bundestag am Dienstag in Berlin berichtete.

Demnach wurden 2010 bundesweit noch 98.119 sogenannte freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) in Betreuungsverfahren genehmigt. 2015 waren es 59.945 Fälle. Die jährlich vom Bundesamt für Justiz veröffentlichten Daten zu den Betreuungsverfahren zeigten, dass zwischen 2010 und 2015 sowohl die Anträge auf FEM als auch deren Genehmigungen zurückgingen. Das belegen auch einzelne Erhebungen in den Ländern, beispielsweise in Baden-Württemberg.
Bei den Ablehnungen sei zugleich ein Anstieg zu verzeichnen, hieß es. Diese Entwicklung gehe in die richtige Richtung, betonte die Regierung in ihrem Schreiben. Der Einsatz dieser Maßnahmen in der Pflege, die von vielen Experten seit Jahren kritisch gesehen werden, müsse weiter verringert werden.
Ein Problem ist allerdings, dass Medikamente zur Sedierung oft nicht als Fixierung angesehen werden.
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