Recht

Alternative Betreuungsformen im Heimgesetz aufgenommen

Der saarländische Landtag hat am 15. März Änderungen im Landesheimgesetz beschlossen. Die Änderungen umfassen insbesondere die Ausdehnung des staatlichen Schutzes auf alternative Betreuungs- und Lebenssituationen in der Pflege.

- Baustelle Heimgesetz: Im Saarland sind einige Änerungen am Landesheimgesetz vorgenommen worden.  Foto: nmann77 / fotolia

"Mittlerweile hat sich die Situation bei den Angeboten als auch bei der Nachfrage nach Pflegebedarf geändert. Zunehmend werden Alternativen zum klassischen stationären Heim angefragt und wahrgenommen, so beispielsweise temporäre Pflege wie Tages-, Nacht- oder Verhinderungspflege, sodass diesem geänderten Bedarf im Saarland auch entsprechende Regelungen neu geschaffen oder geändert werden mussten. Hiermit tragen wir der aktuellen Entwicklung der Pflegewirklichkeit Rechnung", resümierte Sozialministerin Monika Bachmann.

"Ein weiterer Baustein der Neufassung ist eine erweiterte Experimentierklausel. Träger können künftig bei der Heimaufsicht die Erlaubnis beantragen, neue, gegebenenfalls von den verfassten Verordnungen abweichende modellhafte Betreuungs- und Wohnsettings einzurichten. Dieser Genehmigungsprozess wird jedoch an hohe konzeptionelle Hürden geknüpft sein."
Außerdem müssen künftig alle in der Pflege arbeitenden Menschen in vorgegebenen Zeiträumen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Zudem fallen in Zukunft auch die ambulanten Pflegedienste unter staatliche Aufsicht. "Die Novellierung des Gesetzes verbessert die Möglichkeit auf Missstände reagieren zu können und dient somit dem besseren Schutz pflegebedürftiger Saarländerinnen und Saarländer", so Sozialministerin Monika Bachmann.