Recht
Altenheim-Betreiber muss für Umzug und Mehrkosten aufkommen
Vor drei Jahren musste das Seniorenzentrum Haus
Dottendorf in Bonn schließen. Nun hat das Bonner
Landgericht entschieden, dass der Betreiber für Umzug
und Mehrkosten der Unterbringung aufkommen muss.
Allerdings bei Weitem nicht so viel, wie von den
Klägern gefordert worden war.

Das berichtet der Westdeutsche Rundfunk (WDR). Auf
Schadenersatz geklagt hatten die Erben zweier
ehemaliger Bewohnerinnen. Ihnen waren durch den Umzug
und die Unterbringung in einer teureren Einrichtung
Mehrkosten entstanden. Allerdings bekamen die Kläger
weit weniger als sie geforderte hatten. In einem Fall
gut 370 Euro, 4800 waren gefordert worden. In dem
anderen Fall knapp 600 Euro, wobei mehr als 11 000 Euro
gefordert worden waren, berichtet der WDR weiter. Der
Schadenersatz fällt deswegen so niedrig aus, weil das
Gericht davon ausgeht, dass der Betreiber lediglich die
Differenz bis zu ersten Kündigungsmöglichkeit wegen
Betriebseinstellung zahlen muss.
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