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Allergene richtig kennzeichnen
Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ist zwar seit rund einem Jahr in Kraft, doch in der Branche herrscht in manchen Punkten immer noch Unsicherheit über die Kennzeichnungspflicht. Ralf Klöber hat aus seiner Beratungspraxis die häufigsten Fragen zusammengefasst und in der aktuellen Ausgabe von pro Hauswirtschaft beantwortet.

Bestimmte Lebensmittel müssen gekennzeichent werden, da sie Allergien auslösen können. Foto: Adobe Stock/anaumenko
Die Praxis zeigt: Immer noch werden Allergene ungenau, nicht vollständig oder überzogen ausgewiesen. Klar ist, dass die Deklaration der Allergene nicht auf dem Speiseplan erfolgen muss. Hier reicht der deutliche Hinweis an entsprechender Stelle, dass sich der Endverbraucher über mögliche vorhandene Allergene in den Speisen auf Nachfrage erkundigen kann.
"Die Zeiten der völlig überfrachteten Speisepläne mit Buchstaben, Zahlen, Piktogrammen und Legenden sind also ganz offiziell beendet, wenn wir das wollen", meint Ralf Klöber in der aktuellen Ausgabe von pro Hauswirtschaft.
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