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Kassen fordern strengere Rückzahlungsregeln für Pflegeheime
Die AOK Nordost und der GKV-Spitzenverband sprechen sich für strengere Regeln bei der Rückzahlung nicht verwendeter Personalmittel aus. Anlass sei eine gesetzliche Regelungslücke, durch die zu viel gezahlte Gelder derzeit nur eingeschränkt zurückgefordert werden könnten. Nach dem Vorschlag sollen Rückzahlungen künftig vollständig erfolgen und im Folgejahr über niedrigere Eigenanteile an die Pflegebedürftigen weitergegeben werden. Das berichtet die Redaktion rbb24 Recherche.
Hintergrund sei, dass Kassen, Sozialhilfeträger und Heimbetreiber im Voraus verhandelten, wie hoch die Kosten für einen Pflegeplatz sein würden. Danach richte sich die Höhe der Eigenanteile. Im Nachhinein werde jedoch nur selten überprüft, wie viel von diesem Geld tatsächlich zweckgebunden für Personal ausgegeben worden sei. Überschüsse dürften als Gewinne einbehalten werden.
Kassen wollen Regelungslücke schließen
Weisen die Kassen einem Betreiber nach, dass er absichtlich weniger Geld für Pflegepersonal ausgegeben habe oder Stellen über einen längeren Zeitraum unbesetzt geblieben seien, könnten sie Leistungskürzungen verlangen. Dem Umfang der Kürzungen müssten Betreiber, Kassen und Sozialhilfeträger jedoch gleichermaßen zustimmen; andernfalls entscheide eine Schiedsstelle. Der ausgehandelte Betrag solle anschließend an die Bewohner zurückgezahlt werden.
In der Praxis passiere das nur sehr selten. Sozialhilfeträger wie die Berliner Gesundheitsverwaltung kritisieren das Verfahren ebenso wie die Pflegekassen als aufwändig und bürokratisch. „Deshalb sehen wir gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf,“ sagt Kreutzer von der AOK Nordost rbb24. „Pflegekassen müssen Vergütungskürzungen bei nachgewiesener Personalunterdeckung schneller, rechtssicherer und mit realistischen Nachweisanforderungen durchsetzen können.“
BMG sieht keinen Änderungsbedarf
Das Bundesgesundheitsministerium sieht nach Angaben einer Sprecherin gegenüber rbb24 „keinen Änderungsbedarf“. Sie weist in einer schriftlichen Stellungnahme aber auch darauf hin, dass dem Sozialgesetzbuch entsprechend „bei einem planmäßigen und zielgerichteten Verstoß des Trägers der Einrichtung gegen seine Verpflichtung“ der Versorgungsvertrag gekündigt werden kann. In diesem Fall hätten die Pflegekassen durchaus die Möglichkeit, „einem betrügerischen Handeln notfalls mit der gebotenen Schärfe entgegenzutreten.“
Heimplatzmangel erschwert Konsequenzen
Diese Möglichkeit gibt es nach Ansicht der AOK Nordost allerdings nur theoretisch. Wegen des aktuellen Mangels an Heimplätzen sei es praktisch unmöglich, Pflegeverträge zu kündigen, da die betroffenen Heimbewohner weiter versorgt werden müssten. Außerdem bestehe eine hohe rechtliche Hürde darin, den Heimbetreibern schlechte Qualität nachzuweisen.
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